nd-aktuell.de / 09.12.2020 / Kommentare / Seite 10

Bloß kein nächstes Adenauer-TV

Anstatt über einen 86 Cent höheren Rundfunkbeitrag zu streiten, sollte das System der öffentlich-rechtlichen Medien weiterentwickelt werden, fordert Robert D. Meyer. Ein europäisches System muss her.

Robert D. Meyer

Ein Expertengremium, der Bundesrat und 15 Landtage hatten der Erhöhung des Rundfunkbeitrages bereits zugestimmt, doch am Ende brachte eine Fraktion aus einem einzigen Parlament die Abmachung zu Fall. Weil Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Vorlage zum Medienänderungsstaatsvertrag am Dienstag zurückzog, ist nicht nur die Abstimmung im Magdedeburger Landtag, sondern gleich der gesamte Staatsvertrag hinfällig. Durchgesetzt hat sich damit eine lautstarke Minderheit von CDU-Politikern, die nicht einmal in der eigenen Partei eine Mehrheit hinter sich weiß. Immerhin ist die Union an elf von 16 Landesregierungen beteiligt, in zehn davon sah man kein Problem, der Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent je Monat und Haushalt zuzustimmen. Wäre es hier wirklich um notwendige Reformen am System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegangen, hätte es dafür andere Wege gegeben.

Tatsächlich geht es Teilen der CDU aber um Einfluss auf die Inhalte von ARD, ZDF und Co., wie der inzwischen entlassene sachsen-anhaltische Innenminister Holger Stahlknecht in einem Interview mit der »Volksstimme« zugab. »Die Öffentlich-Rechtlichen haben den Transformationsprozess in den ostdeutschen Ländern, der zu einschneidenden Umbrüchen im Leben vieler Menschen geführt hat, zu wenig abgebildet. Die Öffentlich-Rechtlichen berichten gelegentlich nicht auf Augenhöhe, sondern mit dem erhobenen Zeigefinger der Moralisierung.« Dies kann der Privatmensch Stahlknecht so sehen, als Politiker steht ihm dieses Urteil nicht zu. Staatsferne ist der wichtigste Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Aus diesem Grund gibt es dieses komplizierte Konstrukt, das neben einer Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs als Kontrollinstanz auch Rundfunkräte vorsieht. Dieser dezentrale, möglichst politikferne Ansatz war eine Lehre aus der Gleichschaltung sämtlicher Medien durch Hitler-Deutschland.

Stahlknecht ist jedoch nicht der erste CDU-Politiker, der das unabhängige System antasten will. Schon Kanzler Konrad Adenauer wollte 1961 als Konkurrenz zu den nach seinem Geschmack zu regierungskritischen ARD-Programmen eine Konkurrenzanstalt etablieren, an welcher der Bund direkt beteiligt sein sollte. Erst das Bundesverfassungsgericht stoppte die Pläne für ein »Adenauer-Fernsehen«. Ironischerweise war dies letztendlich die Geburtsstunde des ZDF.

60 Jahre später steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk erneut im Kreuzfeuer politischer Interessen. Besonders laut sind jene Stimmen von rechts bis weit rechts, die wahlweise eine Abschaffung oder Verzwergung des Angebotes fordern. Wozu dies führt, lässt sich in anderen Staaten beobachten. So spielt der chronisch unterfinanzierte Public Broadcasting Service (PBS) in den USA in der öffentlichen Wahrnehmung keine Rolle. Dass Privatanbieter diese Lücke mit anspruchsvollen, unabhängigen Inhalten füllen, lässt sich zumindest mit Blick auf das US-Fernsehen nicht sagen. 15 Minuten Fox News als Schocktherapie dürften genügen, um zu erkennen, dass gelegentlicher Ärger über die nächste »Rote Rosen«-Episode oder die »Helene Fischer Show« ein geringer Preis sind, wenn nur zwei Kanäle entfernt ein Arte-Themenabend zum Klimawandel als Alternative bereitsteht.

Was in der Debatte oft vergessen wird: Unterhaltung zählt ebenso wie Information zum Programmauftrag. Man kann sich streiten, ob mehr als 200 Millionen Euro an Kosten für die Übertragungsrechte einer Fußball-WM zu viel sind. Man muss aber bei jeder Debatte im gleichen Atemzug mit bedenken, dass nur ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der von einer relevanten Anzahl an Zuschauern gesehen und gehört wird, auf Dauer akzeptiert wird. Die berühmte Kritik an Quotenfixierung zulasten des Inhaltes ist polemisch leicht vorgebracht, in der Praxis geht es aber täglich um einen Spagat.

In dieser Vielfalt (zu diesem Preis) sind die Öffentlich-Rechtlichen einmalig. Anstatt daran zu rütteln, sollte das System weiterentwickelt werden, beispielsweise mit einer europaweiten Plattform, auf der Nutzer aus allen EU-Staaten auf Inhalte von Partnersendern zugreifen können. Dafür braucht es Gesetzesänderungen. Eine Debatte darüber wäre wichtiger als ein Streit um 86 Cent.