»Fliegenfenster« darf in die Kirche

Entscheidung für Altkanzler Schröders Geschenk an die Marktkirche in Hannover

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 2 Min.

Mit kritischen Stimmen zu dem Buntglasfenster, das er der Marktkirche in Hannover als Geschenk zugedacht hatte, wird Altkanzler Gerhard Schröder gerechnet haben. Moderne Kunst, wie die für das Gotteshaus vorgesehene Darstellung eines Martin Luther, den fette schwarze Fliegen als Zeichen des Bösen umkreisen nebst weiterer Symbolik, mag nicht jede und nicht jeder. Dass sich aber um das Werk seines Freundes Markus Lüpertz ein Bohei entwickelte, das in ein Verfahren vor dem Landgericht mündete, mag auch den Ex-Regierungschef überrascht haben.

Angestrengt hatte den Prozess Georg Bissen. Er ist der Stiefsohn des 1994 verstorbenen Architekten Dieter Oesterlen. Dieser zeichnete für den Wiederaufbau der 1943 bei Bombenangriffen schwerst beschädigten Marktkirche in Hannover verantwortlich.

Das evangelische Gotteshaus ist so etwas wie die »Zentralkirche« der niedersächsischen Landeshauptstadt, ist Predigtstelle des Landesbischofs. Architekt Oesterlen hatte seinerzeit das Ziel, den um 1360 geweihten und nach der Reformation 1536 von den Lutheranern übernommenen Backsteinbau auf seine gotische Ursprünge zu reduzieren. Die »schmucklose Wucht« der Kirche, wie er es ausdrückte, fand das Wohlgefallen des Architekten.

Überhaupt nicht gefallen hätte ihm vermutlich das »Reformationsfenster«, mit dem Gerhard Schröder als Ehrenbürger der Stadt Hannover die Besucherinnen und Besucher der Marktkirche erfreuen wollte. Rund 150 000 Euro koste das Werk, Vortragshonorare verwende Schröder für sein Geschenk, heißt es. Schon im Jahr 2018 hatte Georg Bissen, um die Intention seines Stiefvaters bei der Planung des Wiederaufbaus wissend, gegen den Einbau des 13 Meter hohen Fensters interveniert. Es würde die von Oesterlen gewollte Schlichtheit des Sakralbaus zerstören, argumentierte der in Japan lebende und arbeitende Anwalt.

Die offizielle Marktkirchengemeinde dagegen zeigte sich empfänglich gegenüber der Schröder-Gabe, goutierte den Entwurf des Starmalers Markus Lüpertz. Georg Bissen aber ließ sich nicht erweichen, blieb bei seiner strikten Ablehnung des Werks, das nicht selten »Fliegenfenster« genannt wird. Schließlich pochte er auf Oesterlens Urheberrecht an der Kirchengestaltung, die den Wiederaufbau von 1946 bis 1952 geprägt hatte. Auch dieses Recht habe er geerbt, betonte der Stiefsohn des Architekten und zog vor den Kadi.

Die Sache landete bei der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover, die sich im Oktober bei einem Ortstermin eingehend über das Innere der Marktkirche informierte. Wenig später folgte eine Verhandlung, bei der Bissen und Kirche ihre Ansichten vortrugen, ohne sich anzunähern.

Am Montag hat das Landgericht Hannover Georg Bissens Klage abgewiesen. Sofern er keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, kann das Reformationsfenster bald eingebaut werden, womöglich Anfang kommenden Jahres.

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