Unentschuldigter Fehltag in der Probezeit

Keine fristlose Kündigung

  • Lesedauer: 2 Min.

Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 3. Juni 2020 (Az. 1 Sa 72/20), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Die Frau hatte am 1. August 2019 ihre Tätigkeit als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte aufgenommen. In ihrem Arbeitsvertrag stand unter anderem, dass innerhalb der Probezeit das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden könne. Wie mit dem Arbeitgeber verabredet, arbeitete die Frau am 5. und 6. August nicht, da ihr Sohn in der Kita eingewöhnt wurde. Am 6. August wurde ihr zum 12. des Monats gekündigt. An den beiden folgenden Tagen erschien die Angestellte nicht. Am 9. August erreichte den Arbeitgeber dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den 8. und 9. August. Am selben Tag erhielt die Frau eine fristlose Kündigung. Sie erhob dagegen Klage.

Mit Erfolg. Der Arbeitgeber hätte ein unentschuldigtes Fehlen zunächst abmahnen müssen. Nicht bei der Arbeit zu erscheinen, kann Grund zur fristlosen Kündigung sein, wenn das Fernbleiben »den Grad der beharrlichen Arbeitsverweigerung erreicht«. Fehle der Arbeitnehmer an einem Tag, sei eine fristlose Kündigung ohne eine vorhergehende Abmahnung nicht zu rechtfertigen.

Das Arbeitsverhältnis ende wegen der ordentlichen Kündigung in der Probezeit mit Zwei-Wochen-Frist am 20. August. Der Arbeitgeber müsse diese gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit einhalten. Die kürzere Frist im Arbeitsvertrag sei unwirksam. DAV/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal