Mehr Wohngeld an mehr Haushalte

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Um im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 soziale Härten zu vermeiden, entlastet die Bundesregierung ab 1. Januar 2021 Empfänger von Wohngeld bei den Heizkosten.

Im Durchschnitt beträgt das zusätzliche Wohngeld im Jahr 2021 rund 15 Euro monatlich. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Rund 665 000 Haushalte profitieren davon. Darunter sind rund 35 000 Haushalte, die erstmals oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld erhalten.

Unterstützt werden sollen mit dem neuen Wohngeld Haushalte mit geringem Einkommen, die zur Miete oder im Eigentum wohnen und keine andere staatliche Hilfe, wie zum Beispiel Hartz IV, erhalten.

Um die CO2-Komponente zu berechnen, wird die durchschnittliche Wohnfläche (Richtfläche) in Abhängigkeit von der Anzahl der Haushaltsmitglieder zugrunde gelegt. Für einen Ein-Personen-Haushalt sind es 48 Quadratmeter, für einen Zwei-Personen-Haushalt 62 Quadratmeter und für jede weitere Person 12 Quadratmeter. Der Zuschlag beträgt 30 Cent je Quadratmeter Richtfläche pro Monat. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einer 62 Quadratmeter großen Wohnung erhält beim Wohngeld somit 18,60 Euro zusätzlich, um die Belastungen durch die CO2-Bepreisung auszugleichen.

Wohngeld wird grundsätzlich auf Antrag für zwölf Monate bewilligt und muss jährlich bei der örtlichen Wohngeldstelle neu beantragt werden. Sowohl Mieter als auch Eigentümer können Anspruch auf Wohngeld geltend machen. Mieter erhalten Mietzuschuss, und Eigentümer beziehen für ihre Immobilie den sogenannten Lastenzuschuss. Wohngeldbezug für Eigentümer ist jedoch nur möglich, wenn die Immobilie selbst bewohnt wird.

Das Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz wurde im Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die CO2-Komponente beim Wohngeld tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

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