Sozialwohnungsbau weit unter Plan

Ein Drittel weniger geförderte Unterkünfte bewilligt als geplant

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 3 Min.

Die rot-rot-grüne Landesregierung wird ihre Ziele für die Errichtung geförderter Neubauwohnungen erneut deutlich verfehlen. Das räumte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Anfang der Woche ein. Im Förderzeitraum 2019/2020 wurden lediglich Mittel für 5800 preisgünstige Sozialwohnungen für Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen bewilligt, davon 4376 Wohnungen für Nettokaltmieten von durchschnittlich 6,60 Euro pro Quadratmeter und 1166 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen mit Anfangsmieten von 8,20 Euro. Für die Förderung hat das Land 522 Millionen Euro bereitgestellt.

Vorgesehen waren für diesen Zeitraum ursprünglich 8500 geförderte Wohnungen. Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) bezeichnete die Nichterreichung dieser Zielmarke als »schmerzlich«. Als Gründe benannte er unter anderem gestiegene Baukosten, Umweltschutzprobleme sowie die durch die Corona-Pandemie stark eingeschränkte Arbeitsfähigkeit der bezirklichen Planungsbehörden. Somit verzögerten sich Bebauungsplanverfahren und die erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit konnte nicht umgesetzt werde. Gleichzeitig konnten weniger Baugenehmigungen bearbeitet werden.

Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Denn die schleppende Bautätigkeit im geförderten Wohnungssektor hat ein ganzes Bündel von strukturellen Ursachen. Für private Investoren ist der geförderte Wohnungsbau angesichts der niedrigen Zinsen offensichtlich nicht attraktiv genug, um längerfristige Belegungs- und Mietpreisbindungen in Kauf zu nehmen. So entfallen 92 Prozent der geförderten Wohnungen auf Projekte der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Auf die meisten, vor allem innerstädtischen Bauvorhaben haben die Behörden wenig bis gar keine Einflussmöglichkeiten, da sie nach einfachen Baurecht nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs errichtet werden und keinen Bebauungsplänen unterliegen, in denen beispielsweise Quoten für eine sozialverträgliche Nutzung festgelegt werden können.

Besonders gravierend ist aber, dass das Land Berlin bis vor wenigen Jahren städtische Grundstücke in großem Umfang nach dem Höchstpreisverfahren teilweise regelrecht an private Investoren verschleudert hat. Das betrifft Flächen in der Größenordnung des gesamten Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg. So sind die Möglichkeiten für konzeptgebundene Direktvergaben von Grundstücken an gemeinwohlorientierte Bauträger stark limitiert.

Ein weiterer Grund für die Defizite beim Neubau sind die enormen Verzögerungen bei den meisten der bereits 2016 vom Vorgängersenat ausgewiesenen Stadtentwicklungsgebieten. So sollten im Blankenburger Süden im Bezirk Pankow ursprünglich bereits 2019 die Bagger rollen, um eine neues Stadtquartier mit bis zu 6000 Wohnungen zu errichten. Nach etlichen Querelen und Bürgerprotesten wird als frühester Baustart jetzt 2030 angepeilt. Im Gebiet Michelangelostraße wurden die bereits weitgehend abgeschlossenen Planungen komplett über den Haufen geworfen, auch hier wird es wohl noch mindestens zehn Jahre dauern, bis der Bau von rund 1200 neuen Wohnungen beginnt.

Die Schere zwischen Angebot und Bedarf im preisgebundenen Wohnungssektor geht derweil immer weiter auseinander. Seit der Wiedereinführung der Neubauförderung im Jahr 2014 durch das Land Berlin sind bis Ende November 2020 insgesamt 5297 geförderte Wohnungen fertiggestellt worden. Aber alleine im Jahr 2019 sind in Berlin rund 20 000 Wohnungen nach Ablauf des Förderzeitraums aus der Sozialbindung gefallen.

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