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Was die Coronavirus-Impfverordnung besagt

Auf acht Seiten alles über neue Regelungen, Verfügungen und Gesetze

Im Allgemeinen können Arbeitgeber eine Impfung nicht einseitig im Wege des Direktionsrechts anordnen. Aber es gibt Ausnahmen. Mehr im nd-ratgeber. Weitere Themen: DDR-Rente, Homeoffice, Heizung, Notdienste...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1146571.was-die-coronavirus-impfverordnung-besagt.html

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