Seehofer lenkt spät ein

Sanktionen gegen Kirchenasyl werden aufgehoben

  • Marina Mai
  • Lesedauer: 3 Min.

Sieben Monate, nachdem ihn das Bundesverwaltungsgericht eigentlich dazu gezwungen hatte, lenkte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Streit um das Kirchenasyl ein. Es geht um sogenannte Dublin-Fälle. Das sind Flüchtlinge, denen eine Rückschiebung in den europäischen Staat droht, in dem sie während ihrer Flucht erstmals registriert wurden. Um vor Rückführung geschützt zu werden, sollen sie in Zukunft weniger Zeit im Kirchenasyl ausharren müssen.

Dublin-Fälle machen den Löwenanteil der Kirchenasyle aus. Im Dezember gab es laut der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft »Asyl in der Kirche« unter 295 Kirchenasylen 282 solche Fälle. Die Dublin-Verordnung besagt, dass man sein Asylverfahren in dem EU-Staat absolvieren soll, den man als erstes betritt. Andere europäische Staaten können in humanitären Notfällen das Asylverfahren übernehmen. Sie müssen es übernehmen, wenn es ihnen sechs Monate lang nicht gelingt, den Flüchtling in den anderen EU-Staat zu schicken. Nur in Fällen, wenn die Flüchtlinge in Deutschland untertauchen, haben deutsche Behörden 18 statt sechs Monate Zeit, die Flüchtlinge in andere EU-Staaten zu schicken.

Viele Flüchtlinge wehren sich gegen die Rückführung in andere EU-Staaten, weil sie dort traumatische Erfahrungen machten. Sie wurden in Italien obdachlos ausgesetzt, in Kroatien gefoltert oder sie mussten in griechischen Elendslagern ausharren. Andere Flüchtlinge haben in Deutschland Angehörige, die sich um sie kümmern, und möchten deshalb hier bleiben. Wenn Kirchengemeinden einen humanitären Härtefall erkennen, gewähren sie Kirchenasyl. Die meisten Flüchtlinge im Kirchenasyl sind zudem krank. Wenn sogenannte Dublin-Fälle ins Kirchenasyl gehen, brauchen sie nur zu warten, bis die sechs oder 18 Monate um sind. Dann können sie bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens hier bleiben.

Im Sommer 2018 hatten die Innenminister von Bund und Ländern beschlossen, mit allen Flüchtlingen im Kirchenasyl so umzugehen, als seien sie untergetaucht. Das heißt, Kirchengemeinden mussten sie nicht sechs, sondern 18 Monate lang beherbergen, um ihnen vorübergehenden Schutz zu gewähren. Es sei denn, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte einen Härtefall an. Das war zudem laut »Asyl in der Kirche« ab 2018 immer seltener der Fall. Für die Flüchtlinge bedeutete das: Sie waren 18 Monate von allen Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen. Die Kirchengemeinden, Klöster und Ordensgemeinschaften mussten 18 Monate lang für den Lebensunterhalt ihrer Gäste sorgen. Denn wer im Kirchenasyl ist, ist von staatlichen Leistungen ausgeschlossen. Die Kirchen müssen in dieser Zeit auch für medizinische Leistungen ihrer Gäste bezahlen. Hier springen konfessionelle Krankenhäuser oft ein, indem sie kostenlos behandeln.

Im Juni 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass es rechtswidrig ist, Flüchtlinge im Kirchenasyl als untergetaucht zu betrachten. Zuvor hatten das bereits zahlreiche Verwaltungsgerichte so gesehen. Die Behörden wissen, wo sie sind und könnten sie theoretisch auch abschieben. Lediglich aus Respekt vor der Institution Kirche tun sie das nicht. Die Richter urteilten, dass die Frist, Menschen nach Südeuropa zu schicken, nach sechs und nicht nach 18 Monaten enden muss. Dennoch brauchte Seehofers Behörde sieben Monate, um das höchstrichterliche Urteil umzusetzen.

Die ökumenische Arbeitsgemeinschaft »Asyl in der Kirche« begrüßte die späte Entscheidung. »Wir hoffen nun, dass das insgesamt eine Rückkehr zu einer lösungsorientierten Verständigung über humanitäre Härtefälle einleitet«, sagt Sprecherin Dietlind Jochims. Für die Menschen im Kirchenasyl bestünde Hoffnung, dass ihre Fluchtgründe schneller inhaltlich geprüft werden könnten.

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