Lübcke-Prozess: Markus H. legt Revision ein

Das Gericht hatte den Mitangeklagten von der Beihilfe des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten freigesprochen

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 3 Min.

Nur wenige Tage nach dem Urteil im Mordfall Walter Lübcke hat der Mitangeklagte Markus H. Revision eingelegt. H. war der psychischen Beihilfe angeklagt gewesen. Das Gericht verurteilte ihn »in dubio pro reo« lediglich wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt wurden.

Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war am 1. Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden. Der Neonazi Stephan Ernst gestand den Mord. Mitangeklagt war sein Kamerad H. Er soll ihn durch Zureden, gemeinsame Schießtrainings und der Hilfe bei der Erlangung der Tatwaffe unterstützt und zur Tat ermutigt haben. Die Familie des Toten, die Nebenklägerin im Prozess war, sah ihn sogar als Mittäter, der mit Ernst am Tatort war. Das Gericht sah nichts davon als erwiesen an und sprach ihn am Donnerstag frei. Lediglich Verstöße gegen das Waffenrecht wurden ihm angelastet.

Nach dem Urteil hatte sein Anwalt Björn Clemens auf seiner Homepage geschrieben: »Somit ist das heutige Urteil auch ein Sieg des Rechtsstaates«. Dennoch wurde jetzt Revision eingereicht. Vermutlich geht es dabei um die Untersuchungshaft von Markus H. Er saß von Juli 2019 bis Oktober 2020 im Gefängnis und hatte Entschädigung dafür beantragt. Das Gericht hatte dies abgelehnt.

Auch die Bundesanwaltschaft hat Revision angekündigt. Bereits am Donnerstag erklärte sich ihr Vertreter, Oberstaatsanwalt Dieter Killmer, nicht einverstanden mit der milden Strafe gegen H. Auch im Fall des Messerangriffs auf Ahmed I. kündigte Killmer Revision an.

Ahmed I. war am 6. Januar 2016 von hinten mit einem Messer attackiert worden. Er trägt heute noch Schäden davon. Damals war auch Stephan Ernst in das Visier der Ermittler geraten. Diese Spur wurde jedoch nicht weiter verfolgt. Nach dem Mord an Walter Lübcke wurde bei einer Hausdurchsuchung bei Ernst ein Messer gefunden. DNA-Spuren darauf wiesen Merkmale auf, die auf I. hindeuteten. Später präsentierte Ernst dann eine Rechnung für ein baugleiches Messer, das er allerdings erst nach der Tat gekauft hatte.

Der Vorsitzende Richter sagte am Donnerstag: »Es kann sein, dass Ernst der Angreifer war, aber wir wissen es nicht und können ihn deshalb nicht dafür verurteilen.« Ernst wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Die übrigen Prozessbeteiligten haben noch nicht mitgeteilt, ob sie in Revision gehen wollen.

Alle Texte zum Thema: dasnd.de/luebcke

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