Kein Staatsauftrag an Lohndrücker!

Unternehmen, die Arbeitnehmerrechte missachten, dürfen nicht belohnt werden

  • Stefan Körzell
  • Lesedauer: 4 Min.

Ob es um den Bau einer neuen Brücke, neue Computer für Bürgerämter oder um die Reinigung der örtlichen Schule geht – mit öffentlichen Aufträgen lässt sich gutes Geld verdienen. Bund, Länder und Kommunen sind wichtige Kunden für private Unternehmen. Auf bis zu 500 Milliarden Euro wird das Auftragsvolumen geschätzt, das die öffentliche Hand jedes Jahr für den Einkauf von Gütern und Dienstleistungen ausgibt.

Schon weil er gesamtgesellschaftliche Interessen vertritt, steht der Staat dabei in besonderer Pflicht. Er muss das Geld, das ja das der Steuerzahler ist, auch verantwortungsvoll und nachhaltig ausgeben. Und er hat darauf zu achten, dass gekaufte Produkte umweltfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt werden.
Unternehmen, die Arbeitnehmerrechte missachten, mit lukrativen Aufträgen zu belohnen, wäre grundfalsch. Das gilt für Zulieferer in Ländern des globalen Südens ebenso wie für hiesige Unternehmen.

Wenn der Staat nach dem Motto »Geiz ist geil« nur auf den billigsten Preis schaut, handelt er kurzsichtig. Es können vielmehr zusätzliche Kosten entstehen, etwa wenn qualitativ mangelhafte oder umweltschädliche Produkte erworben werden. Die öffentliche Hand muss so später an anderer Stelle mehr investieren, etwa in den Umweltschutz. Wird ein Unternehmen beauftragt, das Niedriglöhne zahlt, müssen die Beschäftigten ihren Lohn im schlimmsten Fall durch Geld vom Jobcenter aufstocken – da zahlt der Staat kräftig drauf.

Hinzu kommt: Wenn Bund, Länder oder Kommunen Aufträge an Niedriglohn-Anbieter geben, befördern sie damit indirekt einen Dumping-Wettbewerb. Das geht zulasten der Beschäftigten und der Unternehmen, die anständig nach Tarif bezahlen und gute Arbeitsbedingungen bieten. Letztlich führt dies dazu, dass immer mehr Unternehmen Regeln für gute Arbeit ignorieren und dass sich soziale Bedingungen im Land verschlechtern. Die seit Jahrzehnten sinkende Tarifbindung ist ein Beispiel für eine solche Verschlechterung. 2019 waren in Deutschland nur noch 52 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag tätig. Dabei ist ein zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelter Tarifvertrag das beste Regelwerk, um gute Löhne und Arbeitsbedingungen zu garantieren.

Wenn Unternehmen aus Tarifverträgen flüchten, schadet dies nicht nur den Beschäftigten, es wird auch für den Staat teuer: Durch niedrigere Löhne und damit geringere Abgaben und Steuerzahlungen entgehen Fiskus und Sozialkassen rund 40 Milliarden Euro pro Jahr.
Der Staat muss schon deshalb seine enorme Nachfragemacht künftig besser nutzen. Mit seinen Aufträgen sollte er die Unternehmen zugleich anreizen, sich nicht nur am kurzfristig höchsten Gewinn, sondern auch am langfristigen Nutzen für die Gesellschaft zu orientieren. Nur Unternehmen, die Tarifverträge anwenden, dürfen künftig öffentliche Aufträge bekommen.

Einige Bundesländer haben bereits Regelungen zur Tariftreue. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Reichweite und Verbindlichkeit erheblich und gelten meist für den öffentlichen Nahverkehr, der europarechtlich eine Sonderrolle einnimmt. In Bremen gibt es eine Tariftreueregelung für deutschlandweite Ausschreibungen in der Bauwirtschaft. Saarland, Hessen und Hamburg diskutieren verschiedene branchenübergreifende Modelle.

Dagegen haben mit Thüringen und Berlin bereits zwei Länder eine umfassende und branchenübergreifende Regelung. So heißt es seit vergangenem Jahr im Berliner Vergabegesetz: »Öffentliche Aufträge werden an Auftragnehmer nur vergeben, wenn diese sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, [...] ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern [...] mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags zu gewähren, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist.«
Regeln wie diese sollten Vorbild sein für andere Länder, aber auch den Bund. Es braucht endlich ein Gesetz, das eine Tariftreueregelung auch auf Bundesebene verbindlich festschreibt. Dieses Gesetz sollte sich auf die Vergaben des Bundes beziehen, aber gleichzeitig Mindeststandards für die Länder und Kommunen setzen. Weitergehende Standards auf Landes- oder kommunaler Ebene wären ebenfalls möglich, wenn eine entsprechende Ermächtigungsnorm im Bundesgesetz geschaffen würde. Zur Ausgestaltung eines Bundestariftreuegesetzes hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bereits konkrete Vorschläge gemacht.

Der EU-Gesetzgeber hat mit seinen Vergaberichtlinien und der reformierten Entsenderichtlinie die Bedingungen für Tariftreueregelungen in den vergangenen Jahren verbessert. Auch die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lässt keine Bedenken mehr an einer unionsrechtlichen Zulässigkeit aufkommen. Für Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht bereits klargestellt, dass solche Regeln verfassungsgemäß sind. Weder für den Bund noch für zurückhaltende Bundesländer gibt es heute noch einen Grund, Tariftreue bei der Auftragsvergabe auf die lange Bank zu schieben. 2021 muss endlich klar werden: Keine Staatsaufträge für Lohndrücker!

DGB-Eckpunkte für eine Bundesregelung zur Tariftreue: www.dgb.de/-/Wha.
Stefan Körzell ist Mitglied im DGB-Bundesvorstand

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