Ab 2023 sind neue Regelungen zu beachten

fragen & antworten: wie kann der verpackungsmüll reduziert werden?

  • Lesedauer: 3 Min.

Ob Kaffee im Pappbecher oder mal eben schnell ein Salat in der Wegwerfbox: Die Menge an Verpackungsmüll nimmt in Deutschland jährlich zu. Im Jahr 2018 erreichte sie laut Umweltbundesamt ein Rekordhoch von 18,9 Millionen Tonnen. Damit soll künftig Schluss sein. Das Bundesumweltministerium hat eine Änderung des Verpackungsgesetzes eingebracht. Mit den Änderungen am Gesetz, denen der Bundestag noch zustimmen muss, setzt Deutschland eine im Jahr 2019 in Kraft getretene EU-Richtlinie in nationales Recht um - mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu verringern.

Was ist im Detail geplant?

Die beiden wichtigsten Maßnahmen betreffen Mehrwegbehälter und die Pfandpflicht. Restaurants, Bistros und Cafés sollen ab 2023 gezwungen sein, neben Einwegbehältern auch Mehrwegoptionen anzubieten. Konkret bedeutet das: Der Verbraucher soll sich zwischen einem Kaffee »to go« im Pfandbecher und einem im Wegwerfbecher entscheiden können.

Eine weitere Änderung soll schon ab 2022 gelten: Auf jeden Getränkebehälter aus Plastik soll es Pfand geben. Bislang waren etwa Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Das soll sich nun ändern. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht erst ab 2024.

Welchen Effekt hätte die Pfandpflicht?

Plastikflaschen sind nach wie vor beliebt, noch längst nicht alle sind Teil des Pfandsystems. Nach einer Untersuchung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung wurden 2019 deutschlandweit knapp 450 Kilotonnen Einweg-PET-Getränkeflaschen verbraucht. PET ist die Plastikart, aus der die meisten Getränkeflaschen hergestellt werden. Zehn Prozent der benutzten Behälter - also 44,2 Kilotonnen - waren Flaschen ohne Pfand.

Werden Produkte zum Mitnehmen durch die Änderungen teurer?

Für den Verbraucher sollen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die neuen Pfandregeln machen einzelne Produkte zwar teurer, bei der Rückgabe der Verpackung erhalten Verbraucher ihr Geld aber wieder zurück. Für Wirtschaft und Verwaltung entstehen jedoch zusätzliche Kosten.

Müssen alle Restaurants und Bistros künftig Mehrwegbehälter anbieten?

Nein. Eine Ausnahme gilt für Betriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Fläche und maximal fünf Mitarbeitern. Dort soll es künftig reichen, wenn die Anbieter von Speisen und Getränken diese in vom Kunden mitgebrachte Mehrwegbehälter füllen und Informationen zu Mehrwegoptionen sichtbar anbieten. Für Filialen großer Ketten soll diese Ausnahme aber nicht gelten. Sie müssen auch dann, wenn sie kleiner als 80 Quadratmeter sind, zusätzlich zu den Einwegoptionen auch Mehrwegbehälter anbieten.

Was ist darüber hinaus geplant?

Erstmals soll eine Mindestrezyklatquote für bestimmte Verpackungen vorgeschrieben werden. Das heißt: Mindestens 25 Prozent Altplastik sollen ab 2025 in einer Getränkeplastikflasche verarbeitet sein. Ab 1. Januar 2030 dürfen Hersteller von sämtlichen Einwegkunststoff-Getränkeflaschen diese nur noch dann verkaufen, wenn sie zu mindestens 30 Prozent aus Kunststoffrezyklaten bestehen. Diese Regel soll EU-weit gelten.

Was ist mit Online-Angeboten?

Betreiber von Online-Marktplätzen sowie ihre Dienstleister müssen künftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an das Verpackungsgesetz halten. Bislang gelten die Regel im Verpackungsgesetz nur für den stationären Handel. dpa/nd
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