nd-aktuell.de / 24.02.2021 / Ratgeber / Seite 18

Wehrdienst Ost oder West und die Rente

leserpost

Zu diesem Beitrag gab es im Ratgeber vom 27. Januar 2021 aufgrund von vielen Leserfragen per Telefon und E-Mails ergänzende Anmerkungen vom Autor.

Dazu möchte ich noch Folgendes hinzufügen: Dass Längerdienende und Berufssoldaten von der geringeren Bewertung von Wehrdienstzeiten bei der NVA ausgenommen wären, mag vielleicht für die zutreffen, die von Anfang an eine Offizierslaufbahn einschlugen. Soldaten auf Zeit, sei es für 3, 10 oder 12 Jahre, konnten mit ihren Verdiensten in den ersten 18 Monaten ihres Dienstes niemals Entgeltpunkte von 0,75 EP (NVA) geschweige denn von 1,0 EP (Bundeswehr) erreichen.

Die speziellen Gesetzgebung des Anspruchs- und Anwartschaftüberführungsgesetzes (AAÜG) für bestimmte Personengruppen in der DDR und deren Auslegung durch die entsprechenden Behörden der BRD schließt die Bewertung mit der vom Gesetzgeber vorgesehenen - günstigeren - Pauschalbewertung von Wehrdienstzeiten aus, da auch die ersten 18 Monate (Wehrdienst kraft Gesetzes) dem AAÜG zugeschlagen werden.

Jörg Albrecht, 13057 Berlin

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