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Deutsches Recht darf Kopftuchverbot einschränken

Laut Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes dürfen religiöse Symbole von Unternehmen verboten werden

Grundsätzlich dürfen Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen ein Kopftuch am Arbeitsplatz verbieten. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes. Hintergrund sind zwei Fälle aus Hamburg und dem Raum Nürnberg.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1148764.eugh-generalanwalt-deutsches-recht-darf-kopftuchverbot-einschraenken.html

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