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Warten auf Schützenhilfe der Justiz

Deutsche Waffenexporteure profitieren von einer Gesetzeslücke, die nur durch ein Rüstungsexportkontrollgesetz geschlossen werden kann

Ein wenig Geduld wird es noch brauchen, denn nachdem ein Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erkrankt ist, wurde der Termin für die Bekanntgabe des Urteils im Prozess gegen die Waffenschmiede Heckler & Koch (H&K), der für den Donnerstag dieser Woche vorgesehen war, verschoben.

Die Hoffnungen in das Urteil sind bei der Initiative »Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel« groß. »Egal wie es ausgeht: Es ist spannend«, sagt Jürgen Grässlin. Es ist der Revisionsprozess gegen H&K in dem es um eine Waffenlieferung geht, die vor mittlerweile 15 Jahren begonnen hat. Zwischen 2006 und 2009 wurden über 4200 Kriegswaffen des Typs G36 an Mexiko verkauft. Die Sturmgewehre, die eigentlich für die mexikanische Polizei vorgesehen waren, landeten über Umwege dann in Provinzen, in denen die Waffen nach den Ausführgenehmigungen nicht hätten landen dürfen. Das Landgericht in Stuttgart hatte in dem Fall bereits 2019 geurteilt und sah es als erwiesen an, dass die für das Geschäft notwendige Exportgenehmigung erschlichen worden ist. Möglich wurde dies durch die sogenannten Endverbleibserklärungen, die beim Rüstungsgüterexport vorgeschrieben sind.

Spaß und Verantwortung

Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann

Zwei ehemalige Mitarbeiter von H&K wurden bereits verurteilt und das Unternehmen musste 3,7 Millionen Euro zahlen. Zu wenig, denn mehrere weitere Verantwortliche wurden in der Sache freigesprochen, darunter auch der frühere Landgerichtspräsident Peter Beyerle und damalige Ausfuhrbeauftragter, der auch Geschäftsführer bei H&K war. Die Anklage lautete auf vorsätzlichen Verstoß gegen das Kriegswaffengesetzt in Tateinheit mit bandenmäßigem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz in zwölf Fällen.

»In diesen Fällen organisierter illegaler Waffenexporte sollten nicht nur die niederrangigen Mitarbeiter der Firmen zur Verantwortung gezogen werden«, sagt Christian Schliemann-Radbruch, Senior Legal Advisor beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). »Insbesondere die Führungsebene mit klarer Zuständigkeit für die Ausfuhr und steten Kontakten in die betroffenen Ministerien darf nicht einfach aus der Verantwortung entlassen werden.« Die Branche steht nicht nur bei Kriegsgegner*innen in der Kritik. Peter Conze, Verteidigungsexperte von Transparency Deutschland, appellierte angesichts der Waffenexporte an die besondere Verantwortung deutscher Rüstungsunternehmen: »Die Gefahr für Korruption ist aufgrund der hohen Vertragssummen und der geringen Anzahl von Unternehmen, die in engem Kontakt zum öffentlichen Auftraggeber stehen, besonders hoch.« Zudem sei aus Sicherheitsgründen die Transparenz im Rüstungssektor eingeschränkt.

Gegen die mittlerweile rechtskräftigen Freisprüche wird auch der Bundesgerichtshof nichts mehr ausrichten können. Aktuell geht es der Bundesanwaltschaft darum, höhere Strafen gegen die Verurteilten durchzusetzen und auch die Einziehung des Verkaufserlöses zu bestätigen. H&K will nur 3,3 Millionen Euro des Verkaufserlöses entrichten und die Produktions- und Transportkosten von 400 000 Euro herausrechnen.

Im Prozess hatten das Auswärtige Amt und das Wirtschaftsministerium ihre Genehmigungspraxis verteidigt. Auch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle will ordnungsgemäß gearbeitet haben. Am Massaker an 43 Student*innen, das am 26. September 2014 im mexikanischen Bundesstaat Guerrero auch mit 38 Waffen von H&K begangen wurde, ändern die einwandfreien Anwendungen der Gesetze nichts.

Der Tübinger Anwalt Holger Rothbauer, der das Verfahren mit dem Friedensaktivisten Jürgen Grässlin über eine Strafanzeige ins Rollen gebrachte hatte, sagte: »Die Unternehmen sind nur Helfershelfer.« Die abenteuerliche Genehmigungspraxis solle der Rüstungsindustrie alle Möglichkeiten öffnen. »Es muss ein anderes Gesetz her.«

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