nd-aktuell.de / 19.03.2021 / Politik / Seite 7

Reinwaschung für Woelki

Kölner Kardinal entbindet nach Gutachtenvorstellung zu Kindesmissbrauch Mitarbeiter von ihren Aufgaben

Jana Frielinghaus

Nun ist es endlich öffentlich: Am Donnerstag stellte das Erzbistum Köln ein Gutachten vor, in dem konkrete Einzelfälle von durch Geistliche an Kindern und Jugendlichen verübten sexuellen Misshandlungen aufgeführt werden. Es sind Delikte, über die es überwiegend bereits detaillierte Medienberichte gibt und für die die Täter teils auch in ordentlichen Prozessen verurteilt worden sind. Das Unfassbare: Vorgesetzte ließen zu oder sorgten dafür, dass selbst derart Vorbestrafte erneut in der Seelsorge eingesetzt wurden. Konkret verantwortlich für einen solchen Fall: der erzreaktionäre Vorgänger des amtierenden Kölner Erzbischofs Rainer Maria Woelki, Kardinal Joachim Meisner (1933-2017).

Dies wird auch in dem vom Kölner Strafrechtler Björn Gercke verfassten Gutachten benannt. Der 2017 verstorbene Meisner ist der bekannteste unter den in der Expertise aufgeführten Vorgesetzten, die sich nach weltlichem oder kirchlichem Recht strafbar gemacht haben. Es handelt sich mithin um eine rein juristische Begutachtung. Das Milieu, in dem sich zahlreiche Beteiligte durch Wegsehen, Täterschutz und Vertuschung schuldig gemacht haben, stand nicht zur Debatte.

Das Auffälligste an dem Dokument: Erzbischof Woelki wird damit letztlich ein Persilschein ausgestellt. Dabei wird auch ihm vorgeworfen, einen Fall von besonders schwerer sexueller Kindesmisshandlung nicht nach Rom gemeldet zu haben, obwohl er dazu nach Meinung renommierter deutscher Kirchenrechtler klar verpflichtet gewesen wäre. Dem 2017 verstorbenen Düsseldorfer Priester Johannes O. war Woelki jahrzehntelang eng verbunden. Bereits 2011 hatte er erfahren, dass O. sich wiederholt an einem Kindergartenkind vergangen hatte. Sein Nichthandeln begründete der Kardinal mit der fortschreitenden Demenz von O. und damit, dass das Opfer an der Aufarbeitung nicht habe »mitwirken« wollen. Letzteres ist nachweislich falsch. Gleichwohl bescheinigte auch der Vatikan Woelki, zwar keine glückliche Hand im Umgang mit dem Fall bewiesen, sich aber keines kirchenrechtlichen Vergehens schuldig gemacht zu haben.

Ein Jahr wartete die Öffentlichkeit auf das Gutachten, nachdem das erste, von einer Münchner Kanzlei erstellte, von Woelki zunächst zurückgehalten und dann gar nicht veröffentlicht wurde. Erst im Spätherbst war die Kölner Kanzlei Gercke und Wollschläger mit einem neuen Gutachten betraut worden, der Auftragsumfang war der gleiche wie beim ersten. Obwohl die nun vorliegende Expertise nur unabweisbar belegte Vergehen auflistet, ist die Liste derjenigen Würdenträger, denen darin vorgeworfen wird, Sexualverbrechen an Schutzbefohlenen vertuscht und Täter geschützt zu haben, lang.

Die meisten Verfehlungen werden im Gutachten neben Woelki-Vorgänger Meisner dem Weihbischof Dominikus Schwaderlapp, dem ehemaligen Leiter der Hauptabteilung Seelsorge/Personal und heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße sowie Offizial Günter Assenmacher, dem Vorsteher des Kirchengerichts des Erzbistums, zur Last gelegt.

Auffällig ist, dass Woelki Schwaderlapp und Assenmacher unmittelbar nach Veröffentlichung der Expertise beurlaubte. Zuvor hatte das Bistum angekündigt, über personelle Konsequenzen in den nächsten Tagen zu beraten und am 23. März Namen zu nennen. Ab dem 25. März soll zudem das bislang unveröffentlichte Vorgängergutachten in Köln für Interessierte einsehbar sein.

Anwalt Gercke und seine Kanzlei hatten 236 Aktenvorgänge untersucht, in 24 davon wurden eindeutige Pflichtverletzungen festgestellt. Insgesamt zählten die Gutachter 75 Pflichtverletzungen, die von acht Personen begangen wurden. Untersuchungszeitraum waren die Jahre 1975 bis 2018.

Allein Kardinal Meisner hat nach Angaben Gerckes und der Mitverfasserin der Untersuchung, Kerstin Stirner, 24 Mal Pflichten verletzt. Hamburgs Erzbischof Heße, der von 2006 bis 2014 Hauptabteilungsleiter Personalseelsorge und später Generalvikar in Köln war, werden elf Pflichtverletzungen zugeordnet. Über den Kölner Erzbischof sagte Gercke: »Uns wäre es ein Leichtes gewesen, Kardinal Woelki zum Schafott zu führen, aber die Aktenlage und auch die Befragung haben das nun mal nicht hergegeben.«

Auch zur Zahl der Opfer und Täter macht das Gutachten Angaben. Demnach finden sich in den gesichteten Akten Hinweise auf 202 Beschuldigte und 314 Betroffene. Die Täter waren überwiegend Kleriker, die Opfer mehrheitlich Jungen unter 14 Jahren. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, nannte das Ausmaß der Gewalt gegen Kinder und der Pflichtverletzungen der Verantwortungsträger im Erzbistum Köln erschreckend. Er mahnte eine unabhängige Aufarbeitung an, die auch kläre, warum Kirchenleute »so rigoros und herzlos mit kindlichen Opfern« umgegangen seien.

Gercke widersprach dem Vorwurf der systematischen Vertuschung, räumte aber ein, es habe »systembedingtes« Wegschauen im Erzbistum gegeben. Woelki selbst erklärte, er habe diesen Tag herbeigesehnt und zugleich gefürchtet »wie nichts anderes«.

Dominikus Schwaderlapp hat unterdessen dem Papst seinen Amtsverzicht angeboten. Das teilte der beurlaubte Weihbischof, der unter Kardinal Meisner von 2004 bis 2012 Generalvikar war, kurz nach Vorstellung des Gutachtens mit. »Ich bitte Papst Franziskus um sein Urteil«, heißt es in einer Stellungnahme. Bereits zuvor habe er seinen Vorgesetzten Woelki über diesen Schritt informiert und ihn gebeten, ihn bis zu einer Entscheidung aus Rom von seinen Aufgaben freizustellen. Der 53-Jährige schreibt, es beschäme ihn besonders, »zu wenig beachtet zu haben, wie verletzte Menschen empfinden, was sie brauchen und wie ihnen die Kirche begegnen muss«. Er erkenne seine Fehler an: »Die Menschen, denen ich nicht gerecht wurde, bitte ich an dieser Stelle aufrichtig um Verzeihung, auch wenn ich weiß, dass Geschehenes nicht ungeschehen gemacht werden kann.« Im Gutachten werden Schwaderlapp acht Pflichtverstöße angelastet.

Der ebenfalls beurlaubte Günter Assenmacher äußerte sich bislang nicht zu den ihm vorgeworfenen Pflichtverletzungen. Als oberster Kirchenrichter hatte er nach einem Bericht der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung« in einem nicht verjährten Fall eines Geistlichen, der sich mutmaßlich des fortgesetzten schweren sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht hat, angeordnet, die Unterlagen in einem »Giftschrank« verschwinden zu lassen.

Laienorganisationen und Opferinitiativen erhalten unterdessen auch nach Veröffentlichung des Gutachtens ihre Rücktrittsforderungen an Woelki wie auch an den Hamburger Erzbischof Heße aufrecht. Die katholische Basisorganisation Wir sind Kirche erklärte am Donnerstag, es stelle sich die Frage, ob Schwaderlapp und Assenmacher nicht »Bauernopfer« seien, mit denen Woelki von seiner eigenen Verantwortlichkeit ablenken wolle. Die Reformbewegung hob Woelkis enge Verbindung zu seinem Vorgänger Meisner hervor. Er sei als dessen Geheimsekretär und Erzbischöflicher Kaplan »selbst Teil des Systems der Vertuschung gewesen«. Woelki müsse »endlich auch persönlich Verantwortung übernehmen und seinen Rücktritt anbieten«, fordert Wir sind Kirche. Dies gelte auch für Stefan Heße. Auch der Hamburger Erzbischof hat bislang einen Rücktritt abgelehnt, den Vatikan aber um Beurteilung seines Falles gebeten. Der 54-Jährige wollte noch am Donnerstag eine Erklärung abgeben, die aber bei nd-Redaktionsschluss noch nicht vorlag.