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Im Bedarfsfall sind umgehend die Anträge zu stellen

zum anspruch von sozialhilfeempfängern auf digitale endgeräte

Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer am 1. Februar 2021 herausgegebenen Weisung festgestellt, dass rückwirkend ab Januar 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte besteht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1149908.im-bedarfsfall-sind-umgehend-die-antraege-zu-stellen.html

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