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Kleiner Tipp: Wenn Sie Ihre (Gewerbe-)Räume nicht verlieren möchten, dann versuchen Sie möglichst, nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, dass Sie den Vermieter getötet haben. Ein solcher Fall wurde gerade vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhandelt. Ein Ehepaar hatte eine Gewerbefläche vermietet. Nach Unstimmigkeiten einigten sich die Vertragspartner auf Konditionen, unter denen der M...

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