Rechte lesbischer Paare mit Kind stärken

reform des abstammungsrecht

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Einen entsprechenden Entschließungsantrag auf Vorlage von Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat der Senat bei seiner Sitzung am Dienstag beschlossen.

Weniger Elterngeld
Der Bezug von Krankengeld kann nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts die Höhe des Elterngelds Plus verringern. Es werde in gleicher Weise darauf angerechnet wie auf das Basiselterngeld, teilte das Bundessozialgericht (Az. B 10 EG 3/20 R) in Kassel am 18. März 2021 mit

Das Elterngeld Plus wird an Eltern gezahlt, die noch während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Die Dauer kann durch Elterngeld Plus gestreckt werden.

Geklagt hatte eine Mutter aus Niedersachsen, die ab dem 5. Lebensmonat ihres Sohnes Elterngeld Plus beantragt hatte, weil sie wieder in Teilzeit arbeitete. Ab dem 9. Lebensmonat des Kindes bezog sie Krankengeld, weshalb sie nur noch ein reduziertes Elterngeld Plus erhielt. Für den 10. bis 12. Lebensmonat bekam sie nur noch den gesetzlichen Mindestbetrag von je 150 Euro.

Während das Sozialgericht Lüneburg der Klage der Frau stattgegeben hatte, wies das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen sie ab. Diese Entscheidung bestätigte das Bundessozialgericht. dpa/nd

»Auch nach der Öffnung der Ehe werden lesbische Paare rechtlich weiterhin schlechter gestellt als verschiedengeschlechtliche Paare, auch wenn sie verheiratet sind«, erläuterte der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. »Wird ein Kind in einer Ehe geboren, hat es zwei Elternteile. Dieses selbstverständliche Recht wird verheirateten lesbischen Paaren verwehrt.«

Zwei Mütter zu haben, ist im Abstammungsrecht bisher nicht vorgesehen. Die Senatsverwaltung argumentiert, es hinke der gesellschaftlichen Realität hinterher. »Kinder aus Zwei-Mütter-Familien haben einen Anspruch, mit zwei rechtlich anerkannten Elternteilen aufzuwachsen«, so der Justizsenator Behrendt weiter. »Deshalb müssen wir die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Abstammungsrecht im Sinne des Kindeswohls ändern.«

Die Bundesratsinitiative hat nach Angaben der Justizverwaltung außerdem das Ziel, die Ungleichbehandlung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern aufzuheben, die soziale Elternschaft zu stärken und einen Impuls für eine zukünftige Regelung von Mehrelternschaften zu setzen. AFP/nd

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