• Berlin
  • Karlsruhe kippt den Mietendeckel

Berliner Senat bekommt auf den Deckel

Bundesverfassungsgericht sieht keine Gesetzgebungskompetenz beim Land Berlin für die Mietpreisegelung

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.

Kurz nach 9.30 Uhr läuft die Eilmeldung. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der Berliner Mietendeckel gegen das Grundgesetz verstößt. In der veröffentlichten Stellungnahme heißt es: »Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt.«

Der sogenannte Berliner Mietendeckel war im Februar 2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz waren unter anderem die Mieten von rund 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf fünf Jahre eingefroren worden. Außerdem bestand in einer zweiten Stufe seit vergangenem Herbst die Möglichkeit, überhöhte Mieten abzusenken.

Gegen das rot-rot-grüne Kernprojekt hatten sowohl die Bundestagsfraktionen von CDU und FDP als auch die Berliner Fraktionen der beiden bürgerlichen Parteien im Abgeordnetenhaus eine Organklage bei den Verfassungsgerichten im Land und Bund eingereicht. Die übergeordnete Entscheidung auf der Bundesebene wurde nun in Karlsruhe verhandelt – mit dem Ergebnis, dass das gesamte Gesetz für nichtig erklärt wurde. Berlin hat nach Ansicht der Richter*innen in Karlsruhe nicht die Gesetzgebungskompetenz gehabt, ein solches Gesetz zu erlassen. Daran hat die Föderalismusreform und die Übertragung des Wohnungswesens auf die Länder offenbar nichts geändert.

Dass die Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts nun den gesamten Mietendeckel kippen, hat für die Mieterinnen und Mieter in der Stadt weitreichende Konsequenzen. Zwar hat der rot-rot-grüne Senat immer darauf verwiesen, dass die Mieterinnen und Mieter entsprechende Rücklagen bis zu einer Gerichtsentscheidung zurückzulegen, um gegebenenfalls die Forderungen der Vermieter erfüllen zu können. Umfragen hatten zuletzt jedoch gezeigt, dass nur eine Minderheit der Mieterinnen und Mieter tatsächlich entsprechende Rücklagen getätigt hatte.

In ersten politischen Reaktionen in Berlin frohlockte die Berliner CDU. Deren Landesvorsitzender Kai Wegner erklärte: »Der Senat hat die Mieterinnen und Mieter in Berlin mit seinem falschen Mietendeckel-Versprechen getäuscht.« Viele Menschen haben sich auf die Behauptungen des Senats verlassen. Es dürfe nicht sein, dass sie dafür die Rechnungen zahlen sollen, so Wegner, der einen Sicher-Wohnen-Fonds als Härtefallfonds auflegen will.

Auch die Berliner Linkspartei räumte einen »herben« Rückschlag ein. »Denn das Verfassungsgericht hat damit entschieden, dass die Möglichkeit, Mieten zu begrenzen nicht unter die landesrechtliche Kompetenz für das Wohnungswesen fällt«, erklärten die Spitzen von Partei und Fraktion in einer gemeinsamen Erklärung. Die Linke warf der CDU vor, den Mieterschutz mit der Organklage aktiv verhindert zu haben. Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke)erklärte: »Im Senat werden wir am Dienstag über die Konsequenzen aus dem Urteil beraten. Dabei sieht sich der Senat auch in der Verpflichtung, sozial verträgliche Lösungen für Mieterinnen und Mieter zu entwickeln.«

Die Berliner Mieterbewegung wollte noch am Donnerstagabend aus Protest gegen die Urteilsverkündung auf die Straße gehen. Für 18 Uhr war eine Demonstration am Hermannplatz im Berliner Bezirk Neukölln angemeldet worden. Das Motto: »Jetzt erst recht! Lärmdemo«.

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