• Berlin
  • Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Berliner VVN-BdA wieder gemeinnützig

Der Landesverband erhält positiven Bescheid des Finanzamtes für die Jahre 2017 bis 2019

  • Julia Trippo
  • Lesedauer: 2 Min.

»Erleichtert und erfreut«, zeigte sich die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) darüber, dass das Berliner Finanzamt ihr die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2017 bis 2019 gewährt hat. Damit sei das »Damoklesschwert« eventueller Nachzahlungen an das Finanzamt fürs Erste gebannt und Spenden an die Berliner Organisation könnten weiterhin steuerlich abgesetzt werden. Markus Tervooren, Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA, bedankte sich bei allen Unterstützer*innen, sowie jenen Parlamentarier*innen, die der Berliner VVN-BdA im Kampf um die Gemeinnützigkeit geholfen haben. »Mir persönlich ist ein richtiger Stein vom Herzen gefallen, als ich den Freistellungsbescheid in den Händen hielt«, schreibt Tervooren.

Dass dem Berliner Landesverband die Gemeinnützigkeit verwehrt worden war, ist auf eine Auseinandersetzung mit dem bayrischen Verfassungsschutz zurückzuführen. Dieser hatte die Bundesorganisation des VVN-BdA in seinen Berichten als »linksextremistisch beeinflusst« bezeichnet. Das Berliner Finanzamt hatte dem VVN-BdA daraufhin 2019 untersagt, Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich abzusetzen und die Rückerstattung von Steuergeldern im fünfstelligen Bereich verlangt. Im Zuge dieser Auseinandersetzung war auch der Berliner VVN-BdA der Freistellungsbescheid mit Verweis auf die Bundesorganisation verwehrt worden, und es standen hohe Steuernachzahlungen im Raum.

Die Berliner VVN-BdA ist mit dem neuen Bescheid nun doch als gemeinnützig steuerbefreit. Die Einstufung des Gesamtverbands als »extremistische Organisation« wurde im Verfassungsschutzbericht 2019 nicht mehr vorgenommen, weshalb ihr Ende März die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt ab 2019 wieder gewährt wurde. Für die Jahre 2016 bis 2018 steht eine Entscheidung noch aus, aber die Bundesvereinigung zeigt sich optimistisch, dass die Bedenken auf Seiten des Finanzamtes ausgeräumt werden können. Die Landesgeschäftsstelle des antifaschistischen Verbandes in Bayern gilt der Behörde noch immer als extremistisch.

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