nd-aktuell.de / 05.05.2021 / Ratgeber / Seite 20

Gehören alle Essenreste in die Biotonne?

Rund um die Biotonne

Nahrungsmittelreste lassen sich nicht immer vermeiden. Für Verbraucher stellt sich die Frage: Dürfen alle Essenreste in die Biotonne oder müssen mache Produkte in den Restmüll? Denn nicht bei allen Küchenabfällen erschließt sich sofort, wie sie umweltgerecht entsorgt werden.

Welche Lebensmittelreste in die Biotonne gehören

Grundsätzlich können alle Essenreste in der dafür vorgesehenen Biotonne entsorgt werden. Welche Abfälle genau, steht in den Abfallsatzungen der Kommunen. Zu diesen Abfällen zählen beispielsweise Schalen von Obst und Gemüse, Teereste und Teebeutel, Kaffeesatz mit Filter, gekochte Lebensmittel, Eier und Eierschalen, Brot- und Backwarenreste, Nussschalen und alle anderen Lebensmittel ohne Verpackung. Auch die festen, manchmal chemisch behandelten Schalen von Zitrusfrüchten dürfen in den Bioabfall. Milchprodukte wie die Reste von Joghurt und Quark dürfen in die Biotonne, Milch selbst aber nicht. Bei Käse ist auf natürliche Rinde zu achten.

Auch Fisch, Fleisch und Knochen gehören in den Biomüll

Anders als manche vermuten könnten, ist für Fleisch, Wurst und Fischreste allgemein keine Entsorgung in den Restmüll vorgeschrieben. Tierische Abfälle und Knochen dürfen in die Biotonne, es sei denn, die zuständige Kommune legt etwas anderes fest, sagen Umweltexperten. Jeder Bürger sollte sich beim örtlichen Entsorgungsträger darüber informieren, ob es Ausnahmen gibt. Dies könne zum Beispiel der Fall sein, wenn zu starke Gerüche vermieden werden sollen. Gerade Fisch und Fleisch ziehen Fliegen und Ungeziefer an. Das Umweltbundesamt gibt hier den Tipp, tierische Abfälle in Zeitungspapier einzuwickeln. Normales Zeitungspapier darf verwendet werden und ist abbaubar. Bunte Werbeprospekte sollte man nicht nehmen.

Verpackungen gehören nicht in die Biotonne

Sind ungeöffnete Lebensmittel verdorben, müssen sie nicht komplett mit der Verpackung in den Restmüll wandern. »Auch in so einem Fall kann das verschimmelte Brot aus der Verpackung genommen und in die Biotonne entsorgt werden«, sagt Sabine Thümler von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR). Personen mit einem schwachen Immunsystem sollten dabei aber vorsichtig sein. »Wer Angst hat, zum Beispiel Schimmelsporen einzuatmen, kann selbstverständlich die ungeöffnete Packung mit Inhalt in den Restmüll geben.«

Was darf sonst noch in die Biotonne?

Küchenkrepp, Papierhandtücher und Taschentücher, auch Servietten sind erlaubt sowie Sammeltüten für Bioabfall aus Papier und aus gekennzeichneten biologisch abbaubaren Kunststoffen. Grundsätzlich sollten Papier und Pappe aber nicht in diese Tonne kommen. Haare und Federn sind abbaubare Produkte und dürfen auch in die braune Tonne. Das gilt auch für Holzwolle und Sägespäne von unbehandeltem Holz sowie Kleintierstreu, wenn es aus biologisch abbaubarem Material ist.

Häufchen müssen Tierhalter extra entsorgen. Alle Grünabfälle von Beeten, Bäumen und Büschen sowie Blumenerde, Heu und Stroh, Laub, Reisig und Rasenschnitt wandern natürlich auch in die Biotonne. Blumentöpfe und Bindedrähte vorher entfernen.

Was passiert mit dem Müll?

Biologisch abbaubare Abfälle getrennt zu sammeln, ist sinnvoll, da sie etwa in einer Biogasanlage energetisch weiterverwertet werden können. »Eine vernünftige sortenreine Abfallverwertung klappt nur mit vorheriger Trennung«, sagt Sabine Thümler. In den Anlagen zersetzen Mikroorganismen die Biomasse und bilden das Gas Methan. Das kann für Strom- und Wärmeerzeugung genutzt werden. Landwirte verteilen den aus dem Bioabfall erzeugten Kompost und Rückstände aus Biogasanlagen als natürlichen Dünger auf ihren Feldern. www.berlin.de[1] /nd

Links:

  1. http://www.berlin.de/