Kommando Hannelore Wodtke in Freiheit

Gerichtsverfahren wegen Besetzung von Bagger im Tagebau Welzow-Süd eingestellt

Richter Tilo Hannig hat für dieses Verfahren zwei Mal einen größeren Saal besorgt. Aber auch in Saal 100 des Landgerichts Cottbus, in dem am Dienstag schließlich verhandelt wird, ist auf den, wegen Corona auf Abstand gestellten, Stühlen nur wenig Platz für Zuschauer vorhanden. Mehr als die Hälfte der Unterstützer der drei angeklagten Klimaaktivisten harrt deshalb draußen im Regen bei einer Solidaritätskundgebung aus. Es dröhnt dort gerade ein antifaschistischer Song aus den Boxen, als Constantin P. und Karl H. nach anderthalb Stunden mit ihren Rechtsanwälten herauskommen. Sie werden mit Applaus empfangen. Dazu skandieren die Teilnehmer der Kundgebung: »Klima schützen ist kein Verbrechen!« In einer an Passanten verteilten Erklärung steht folgerichtig: »Wir sind der Überzeugung, dass ziviler Ungehorsam legitim und notwendig ist, um den verheerenden Folgen der globalen Erwärmung etwas entgegenzustellen.«

Aber wie beurteilt das die Justiz? Constantin P. und Karl H. dürfen eine gute Nachricht verkünden: Jeder von ihnen muss nur 375 Euro an die Staatskasse und weitere 375 Euro an die Organisation Pro Asyl zahlen. Überweisen sie die Summen binnen sechs Monaten, wird das Verfahren gegen sie eingestellt - vorläufig ist das bereits jetzt geschehen. Im Gegenzug verzichten sie auf eine finanzielle Entschädigung für mehrere Wochen Untersuchungshaft, die sie im Jahr 2019 absitzen mussten. Der jetzt 24-jährige Karl H. aus Berlin und der 26-jährige Constantin P. aus Eberswalde sind mit dieser Lösung nicht zuletzt auch deshalb einverstanden, weil die Hälfte der Summe einem guten Zweck dient.

Nur Gutes im Sinn hatten sie bereits am frühen Morgen des 4. Februar 2019, als sie gemeinsam mit dem dritten Beschuldigten Philipp L. und zehn weiteren jungen Leuten ungeachtet der Verbotsschilder einen Zaun überwanden und in den Braunkohletagebau Welzow-Süd vordrangen, um dort einen großen Abraumbagger zu besetzen. Deutlich vor der um 6 Uhr beginnenden Frühschicht hatten sie ihr Ziel erreicht und an dem Bagger ein Transparent »Klimaschutz ist Handarbeit« angebracht. Sie bezeichneten sich als Kommando Hannelore Wodtke. Die Frau aus Welzow hatte im Januar 2019 in der Kohlekommission als einzige gegen den ausgehandelten Kompromiss gestimmt, dass Deutschland spätestens 2038 aus der Braunkohleverstromung aussteigt. Wodkte ließ sich davon leiten, dass der Lausitzer Energie AG (LEAG) nicht ausdrücklich untersagt wurde, die Ortschaft Proschim doch noch abzubaggern. Erst im Januar 2021 änderte die LEAG ihr Revierkonzept und verzichtete selbst auf die geplante Erweiterung des Tagebaus Welzow-Süd. Damit ist Proschim gerettet. Aber Anfang 2019 war das noch nicht klar.

Den 13 Besetzern im Tagebau Welzow-Süd und zeitgleich zehn weiteren Besetzern im Tagebau Jänschwalde genügte es nicht, dass spätestens 2038 sämtliche Braunkohlekraftwerke vom Netz gegangen sein sollen. Sie forderten am 4. Februar die sofortige Abschaltung. Das wäre zwar schwer zu realisieren, es erschien ihnen aber angesichts der Klimakrise nur vernünftig zu sein. 27 herbeigerufene Polizisten versuchten, die Besetzer aus dem Tagebau herauszuholen. Gegen 12 Uhr forderte der Revierleiter die jungen Menschen per Megafon auf, vom Bagger herunterzukommen. Doch diese wollten noch ausharren. Erst um 14 Uhr packten sie zusammen und ließen sich von Höhenrettern abseilen. Sie hatten die Gesichter bemalt und die Fingerkuppen verklebt, damit sie auf Fotos und durch Fingerabdrücke nicht zu identifizieren sind. Ihre Personalausweise hatten sie extra nicht dabei und verrieten nicht, wer sie sind. Ein solches Vorgehen soll bei der Besetzung von Tagebauen in Nordrhein-Westfalen dazu geführt haben, dass Polizisten die Klimaschützer einfach so laufen ließen. Nicht so im Lausitzer Revier. Wenn die Identität nicht festgestellt werden konnte, landete der Betreffende hier in Untersuchungshaft. Und weil das Amtsgericht Cottbus nicht feststellen konnte, ob die drei Beschuldigten vorbestraft sind, verurteilte es sie am 25. Februar 2019 zu zwei Monaten Haft. Unbescholtene Bürger kommen bei Hausfriedensbruch gewöhnlich mit einer Geldstrafe davon.

Gleich nach dem ersten Urteil legten die Angeklagten dann ihre Namen und Adressen offen und Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft konnte sich allerdings nicht sofort dazu durchringen, der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zuzustimmen. Erst am Dienstag einigte man sich darauf hinter verschlossener Tür mit den Rechtsanwälten, dem Richter und den Schöffen. Für den dritten Angeklagten Philipp L., der inzwischen für längere Zeit in Neuseeland lebt und gegen den in Abwesenheit prozessiert wurde, stimmte sein Rechtsanwalt der gefundenen Lösung zu. Dafür hatte er sich eine Vollmacht seines Mandanten geben lassen.

Polizisten und ein Mitarbeiter der LEAG, die als Zeugen geladen waren, mussten nicht mehr aussagen und konnten gleich wieder gehen. Der zweite Prozesstag an diesem Mittwoch entfällt. Als Richter Hannig die Entscheidung verkündet und das Verfahren für beendet erklärt, klatschen die Zuschauer. Das haben sie auch zwei Mal während der Verhandlung getan, um das Engagement der Angeklagten zu würdigen. Beim ersten Mal weist der Richter noch darauf hin, dass Beifall im Saal nicht zulässig sei, beim zweiten Mal sieht er großzügig darüber hinweg. Andere Richter sind da strenger.

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