»Ich dachte, das Ding wäre größer«
Sechs Monate nach den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm rollt die Prozesswelle an
Es ist nicht strafbar, bei Demonstrationen einen Zahnschutz aus dem Sporthandel zu tragen – oder doch? In den nächsten Monaten kommen hunderte Verfahren gegen G8-Gegner auf die Justiz im Nordosten zu.
Alexander Sohn hatte »keine Lust, sich die Zähne einschlagen zu lassen«, als er im Juni nach Rostock fuhr. Er steckte einen Zahnschutz ein, den er zum Rugbyspielen benützt. Die Folgen: Festnahme wegen »Mitführens einer Schutzwaffe«, Polizeigewahrsam, Platzverweis, Ermittlungsverfahren. Und später ein Strafbefehl über zehn Tagessätze zuzüglich Gebühren.
Doch der Student bekam am Freitag Recht: Es verstößt nicht gegen das Versammlungsgesetz, seine Zähne vor Ellenbogen oder Schlagstöcken von Polizisten schützen zu wollen, so eine Rostocker Jugendrichterin. Sogar die Staatsanwältin musste auf Freispruch plädieren, als die Verteidigung ein Urteil aus Cottbus vorlegte, wo kürzlich ein ähnliches Verfahren abgeschmettert wurde. Im Plauderton gestand dann die Richterin, »das Asservat« nicht gesehen zu haben, bevor sie einen jungen Mann einer »Strafsache« für schuldig befand: »Ich dachte, das Ding wäre viel größer«.
Trotz des Freispruchs ärgert si...
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