Nicht die Bürokratie entscheidet
Namensrecht
Die Reihenfolge ausländischer Vor- und Nachnamen darf für Einträge ins deutsche Geburtenbuch nicht verändert werden. Wie das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied, muss der Name ausländischer Neugeborener nach Sitte des Heimatlandes aufgenommen werden. Wie d...
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