Hörvideo

  • Rainer Funke
  • Lesedauer: 2 Min.

Was im Grundgesetz an Bürgerrechten festgeschrieben ist, muss der Polizeiobrigkeit dauer-schlaflose Nächte bereiten. Denn es mehren sich Versuche, Freiheitsrechte umgehen, aushöhlen, einschränken, beiseite schieben zu wollen. Nicht anders ist es zu verstehen, wenn sich zum Großen Lauschangriff jetzt auch noch der Große Spähangriff gesellen soll.

Dass bei der Begründung für denselben ein kaum nachzuvollziehender Unfug verbreitet wird, gehört offenbar zum Geschäft der betreffenden Lobby. Man müsse in einem verwanzten Haus per Videokamera nun sehen, was nicht oder nur undeutlich gehört werden konnte. Da schaun wir doch mal, was die Polizeiführer an Geräten benutzen wollen, wenn Gangster das Licht nicht einschalten oder gerade an einer Greenpeace-Aktion teilnehmen. Scheinwerfer in zu überwachenden Wohnungen? Oder mitschreibende röntgenäugige Un- dercover-Haustiere?

Da zu alldem nicht einmal der Verdacht irgendeiner strafbaren Handlung nötig sein soll, würde aus dem gewöhnlichen Bürger allzeit ein potenzieller Verbrecher oder Terrorist. Die Polizei stellte den Bürger unter Generalverdacht. Doch 99,999 Prozent aller ausgehorchten und ausgespähten Leute hätten mit Verbrechen an sich überhaupt nichts zu tun. Da ist der Präventions- und Überwachungsstaat, in dem Polizei vorab die Deutungshoheit über Schuld und Unschuld übernimmt, ganz nah. Richter wären hernach gar nicht mehr nötig.

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