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KHK Hund
»Vierbeiniger Polizist« wird er auf der Internetseite des Polizeipräsidenten genannt. Man hört von dem Kriminalhauptkommissar (KHK) im weichen Fellmantel immer dann, wenn Polizisten beim Einsatz frühzeitig gewarnt und dadurch geschützt werden sollen, wenn es darauf ankommt, schneller zu rennen, als es ein dünner oder dicker Polizist vermag, wenn Blut- und andere Spuren verfolgt, Drogen erschnüffelt werden müssen. Der Hund im Polizeidienst sollte fähig sein, die Schnauze zu halten, wenn andere inbrünstig bellen, etwa beim Schusswechsel, darf dichtes Buschwerk nicht scheuen und nicht abhauen, wenn es brenzlig wird.
Dass die Polizeiarbeit bei Hunden ein gewisses Talent und eine gediegene Ausbildung voraussetzt, dürfte unbestritten sein. In Berlin geschieht sie in einer gesonderten Einheit, in Brandenburg an der Polizeifachhochschule. Die gibt es am Standort Basdorf nicht mehr. Also will ein neuer gefunden werden. Das Brandenburger und das Berliner Diensthundewesen am Standort Ruhleben zu vereinen wäre logisch gewesen. Wirtschaftliche Gründe der Ablehnung aus Potsdam scheinen eher vorgeschoben. Die märkischen Polizeihunde sollen schließlich keineswegs irgendwelche Schulden der Berliner Polizeihunde abbauen.
Womöglich ist es wie mit anderen Fusionsdingen auch: Eigennutz überwiegt hier und da noch immer den märkischen-berlinischen Gemeinnutz. In diesem Falle muss es die effektive Ausbildung im Polizeihundewesen büßen.
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