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Schweigsam

Sie hören nicht auf. Auch zehn Jahre nach der Selbstauflösung der RAF gehen die Ermittlungsbehörden gegen langjährig inhaftierte Mitglieder vor. Die vom Bundesgerichtshof (BGH) auf Antrag der Bundesanwaltschaft verhängte Beugehaft zielt auf drei Personen, die 18, 24 und 25 Jahre im Gefängnis saßen – unter anderem wegen der Erschießung des Generalbundesanwalts Buback 1977. Auch Christian Klar, der noch inhaftiert ist, gehört dazu. Wenn der BGH-Beschluss vollstreckt werden sollte, wird sich seine für Anfang 2009 vorgesehene und überfällige Haftentlassung weiter verschieben. Mehr würde die Aussageerzwingungshaft nicht bewirken.

Wer fast sein halbes Leben inhaftiert war und über die gesamte Zeit keine Aussagen gemacht hat, wird dies auch anlässlich einer bis zu sechs Monaten dauernden Beugehaft nicht ändern. Das weiß selbst die Karlsruher Bundesanwaltschaft. Und das wissen auch Medienvertreter. Statt auf den Verfassungsschutz, der zur Aufklärung beitragen könnte, aber Akten zurückhält, schimpfen einige nun über die schweigenden ehemaligen RAF-Mitglieder. Deren Verhalten ist aus Sicht einer linken Bewegung, die seit Jahrzehnten Kampagnen zur Aussageverweigerung betreibt, jedoch konsequent und richtig. Über seine Politik und mögliche Fehler diskutiert man mit politischen Freunden und einer kritischen Öffentlichkeit – nicht mit Staatsanwälten und Richtern.

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