Wohnortzwang ist rechtswidrig

Leipziger Gericht moniert Auflagen für anerkannte Flüchtlinge

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Anerkannte Flüchtlinge dürfen ihren Wohnort frei wählen, auch wenn sie Sozialhilfe bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht räumt mit diesem Urteil mit einer diskriminierenden Praxis der Bundesländer auf.

Das hartnäckige Engagement von Flüchtlingsorganisationen hat immerhin bewirkt, dass viele wissen, was unter Residenzpflicht für Asylbewerber zu verstehen ist: Sie dürfen den ihnen zugewiesenen Bezirk nicht verlassen. Weniger bekannt ist, dass auch Menschen, deren Fluchtgründe offiziell anerkannt wurden, von Ausländerbehörden mit Wohnsitzbeschränkungen diskriminiert werden. Nämlich dann, wenn sie auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Solche Auflagen stehen in keinem Gesetz, sondern gehen zurück auf eine Vereinbarung der Bundesländer, die damit angeblich die Kosten anteilig verteilen wollen. Nicht nur das UNHCR macht seit Jahren Druck, diese Ausgrenzung zu beenden. Zuletzt in einer Stellungnahme im Juli 2007.

Ein kleiner Eintrag im Pass oder Reiseausweis verbietet den Betroffenen de facto, in einen anderen Ort umzuziehen, zum Beispiel in eine Gegend, wo sie bessere Chancen auf Arbeit erhoffen können oder um in der Nähe von Eltern und Freun...


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