Breites Bündnis für Sozialticket

Volksbegehren soll verbilligtes Fahren für bis zu 300 000 Bedürftige durchsetzen

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Einführung eines Sozialtickets in Brandenburg soll jetzt per Volksbegehren erzwungen werden. Ein breites Bündnis, bestehend aus Parteien, Verbänden und Gewerkschaften, hat am Freitag in Potsdam eine entsprechende Vereinbarung getroffen.

Wie die Landtagsabgeordnete Anita Tack (LINKE) sagte, werden die Initiatoren des Volksbegehrens am 22. Februar einen entsprechenden Antrag bei Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) einreichen. Ziel des Volksbegehrens sei es, Arbeitslosen und anderen Bedürftigen ein verbilligtes Fahren im eigenen Kreis bzw. in der eigenen kreisfreien Stadt zu ermöglichen. Nachdem der Landtag mit der SPD-CDU-Mehrheit am 23. Januar dieses Anliegen einer Volksinitiative abgelehnt hatte, bleibe dieser Weg.

Die Einführung eines Sozialtickets für den öffentlichen Personennahverkehr, wie es in Berlin schon seit 2005 ausgegeben wird, könnte zwischen 250 000 und 300 000 Menschen in Brandenburg zugute kommen, sagte Tack. Sie sollten ein Sozialticket zum halben Preis der Umweltkarte erwerben können. Das Land müsste dafür etwa fünf Millionen Euro aufwenden.

Unterstützt wird das Volksbegehren von der LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen sowie DGB, ver.di, der Volkssolidarität, dem Arbeitslosenverband, der Diakonie und der Grünen Liga. Laut LINKEN-Landeschef Thomas Nord habe noch nie eine Volksinitiative in Brandenburg eine breitere Unterstützung genossen.

Die Landesvorsitzende des Arbeitslosenverbandes, Inga-Karina Ackermann, erinnerte daran, »dass Menschen unverschuldet in Erwerbslosigkeit geraten sind oder aus Krankheitsgründen zu Beziehern von Unterstützung wurden«. Ihnen stehe ein solches Ticket zu.

Laut Anita Tack wird das Volksbegehren frühestens im Mai beginnen und vier Monate andauern. Erfolgreich ist ein Volksbegehren laut Landesverfassung, wenn es mehr als 80 000 gültige Unterschriften erreicht. Wenn der Landtag danach das Anliegen erneut ablehnt, kann ein Volksentscheid anberaumt werden.

Die Landesregierung und auch ein Drittel des Landtags kann gegen das Abhalten eines Volksbegehrens Klage einreichen, sagte die Abgeordnete. In diesem Fall wäre mindestens mit einer aufschiebenden Wirkung zu rechnen. Der Landesgeschäftsführer der SPD, Klaus Ness, hat in diesem Zusammenhang schon davon gesprochen, die LINKE würde das Instrument der Volksinitiative missbrauchen.

Deren Landeschef Nord wies diesen Vorwurf zurück: Man werde dieses Mittel »gegen die kaltschnäuzige Ignoranz der Regierungsmacht einsetzen«. Seine Partei habe in den vergangenen Jahren fünf Mal die Einführung eines Sozialtickets auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt. »Richtig ist auch, dass diese Anträge immer wieder von der SPD abgelehnt worden sind.« Damit habe sich die SPD wiederholt und unbelehrbar über den Willen der Mehrheit hinweggesetzt. Allein 2007 seien in Brandenburg drei Volksinitiativen gestartet und erfolgreich abgeschlossen worden. Die Volksinitiative für ein Sozialticket – als Vorstufe zum nunmehr angepeilten Volksbegehren – hat im vergangenen Herbst rund 32 000 gültige Unterschriften vorgelegt.

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