Der Außenminister als Dauerzeuge

Steinmeier und der Paragraf 234 a – BND-Untersuchungsausschuss mit Indizien, ohne Beweise

Heute hat der »BND-Untersuchungsausschuss« wieder Top-Zeugen vorgeladen: Sie sind bekannt durch vielsagende Informationszurückhaltung. Es handelt sich um Ernst Uhrlau, Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Thomas de Maizière, Chef des Bundeskanzleramtes und seinen Vorgänger, den heutigen Außenminister Frank-Walter Steinmeier.

Alles konzentriert sich auf Steinmeier. Er ist zum dritten Mal Zeuge, denn er hatte das Sagen in Schröders Kanzleramt. Doch was man ihm auch vorwarf, es perlte ab. Auch weil dem Ausschuss nach wie vor Akten vorenthalten werden, Zeugen sich nicht genau erinnern und es einen Tabu-Bereich gibt, den man exekutive Eigenverantwortung der Regierung nennt.

Es ist so, stöhnt ein oppositionsgebundenes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses, dass »wir vieles wissen, noch mehr ahnen, doch nur wenig beweisen können«. So ist es auch im derzeit verhandelten Fall des im syrischen Folterknast sitzenden deutschen Staatsbürgers Mohammed Haydar Zammar. Der Hamburger Islamist wurde – nachdem ein Anwerbeversuch des Verfassungsschutzes gescheitert war – als Gefährder seit Ende der 90er Jahre beobachtet. Nach den Anschlägen vom 11. 9. 2001, als seine Kontakte zu Attentätern offenbar wurden, sogar rund um die Uhr. Der Generalbundesanwalt leitete e...


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