Bolkestein von hinten

  • Ina Beyer
  • Lesedauer: 1 Min.

Die Interessen der Arbeitnehmer dürfen denen des Marktes nicht voranstehen. Etwa so lässt sich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes interpretieren. Dabei war genau jenes Missverhältnis, das sich im Zusammenspiel der Kräfte immer mehr zu Ungunsten der Beschäftigten verschiebt, Anlass zur Schaffung des Vergabegesetzes. Absurd: Nun sollen auch die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet werden, sich am Lohndumping zu beteiligen und nicht, wie beabsichtigt, die Einhaltung von Tarifverträgen zur Voraussetzung für eine Vergabe machen. Die Vorstöße in vielen Bundesländern, jüngst in Niedersachsen, Berlin oder Hessen, die gerade erst Hoffnung auf eine Verbesserung der sozialen und ökonomischen Situation für die Arbeitnehmer weckten, drohen nun, durch die europäische Rechtssprechung zu kippen.

Durch die Hintertür, so wirkt es, schlägt der Bolkestein-Hammer nun doch noch zu. Dabei legt die europäische Vergaberichtlinie aus dem Jahr 2004 fest, dass EU-Mitgliedsstaaten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch soziale Kriterien und Tariftreueregelungen berücksichtigen dürfen. Andererseits muss sich die Bundesregierung auch an die eigene Nase fassen und ihre Verweigerungshaltung gegenüber der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen aufgeben. Das Urteil macht deutlich: Es führt kein Weg vorbei am Mindestlohn.

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