50 Euro Bearbeitungsgebühr für eine geplatzte Lastschrift?

Verbraucher

Der Billigflieger Germanwings darf seinen Kunden im Falle einer geplatzten Lastschrift keine 50 Euro Bearbeitungsgebühr mehr aufbrummen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem kürzlich bekannt gegebenen Urteil entschieden (Az.: 17 U 112/07).

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Fluggesellschaft hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben, dass Kunden eine Gebühr von 50 Euro zahlen müssen, wenn die Lastschrift für eine Flugbuchung etwa von der Bank des Kunden nicht akzeptiert wird. Germanwings mit S...


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