Zivilcourage – ein Sicherheitsrisiko
Freispruch für Antinazidemonstrant / Weitere Prozesse wegen »Ansammlung«
Peter Kirschey aus Berliner Gerichtssälen
Es gehört zu den Grundpfeilern der deutschen demokratischen Grundordnung – das Versammlungs- und Demonstrationsrecht. Ein freier Mensch darf demonstrieren, wogegen oder wofür er will. Allerdings muss die deutsche Rechtsordnung eingehalten werden, es kann nicht irgendjemand rumdemonstrieren, wie es ihm gerade so passt. Das geht überhaupt nicht. Und darüber, dass immer schön rechtsstaatlich demonstriert wird, wacht die Ordnungsmacht in Gestalt der Polizei.
Das tat sie auch am 1. Dezember 2007. Neonazis hatten, wie schon in den Jahren zuvor, in Rudow ihre dumpfe neobraune Propagandashow abgezogen und ein »nationales Jugendzentrum« für Jungnazis gefordert. Dagegen richtete sich der friedliche Protest von 1000 Berlinern. Sie wurden in ihrem Tun bestärkt von prominenten sozialdemokratischen und sozialistischen Politikern, die dazu aufgerufen hatten, Zivilcourage zu zeigen.
Das nahm ein Teil der Demonstranten ernst und versuchte mit ein...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.