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Vergebliche Mahnwache

In Bayern sollte gestern Abend das Versammlungsrecht verschärft werden

Die CSU begnügte sich bei der letzten Debatte zum neuen bayerischen Versammlungsgesetz mit vier Statements. Das Gesetz war von der Opposition nicht mehr aufzuhalten.

Seit Freitag harren Münchner Gewerkschafter Tag und Nacht an der unsichtbaren Bannmeilengrenze aus, die den Bayerischen Landtag umgibt. Ein großes rotes Transparent weist Richtung Landtag: »Für unsere Versammlungsfreiheit« steht darauf. Drinnen, bei der Plenardebatte, beweisen SPD und Grüne am Mittwoch ebensolche Ausdauer. Über sieben Stunden lang gehen die Oppositionsparteien Artikel für Artikel des neuen Versammlungsgesetzes durch, nutzen die Diskussion aber auch für eine Generalabrechnung mit dem Staats- und Demokratieverständnis der alleinregierenden CSU. »Dem vorliegenden Gesetzentwurf fehlt jeder liberale Geist«, so Franz Schindler (SPD).

»Obrigkeitsstaatlich«, hatte der ehemalige bayerische Verfassungsrichter Klaus Hahnzog den Gesetzentwurf im Mai auf einer Anhörung genannt. Am späten Mittwochabend sollte die Verschärfung des Versammlungsrechts dennoch durchs Parlament gepaukt werden. Im Herbst sind Landtagswahlen, bei denen die CSU um ihre absolute Mehrheit bangen muss.

Bayern ist das erste Bundesland, das die mit der Föderalismusreform eingeführte Möglichkeit zu einem eigenen Versammlungsrecht nutzt. Vorgestellt wurde das Gesetz, das im März vom Kabinett beschlossen worden war, zunächst mit dem Verweis auf Nazi-Aufmärsche, die es effektiver zu verhindern gelte. Tatsächlich geht das Gesetz weit darüber hinaus. So richtet der Freistaat die Einschränkungen nicht nur gegen Nazis, sondern auch gegen »linksextremistische Versammlungen«. In der Abschlussdiskussion wurde schließlich Tacheles geredet. So sprach Innenminister Joachim Herrmann gestern von »links- und rechtsextremistischen Banden«, prophezeite Chaos und Gewalt auf bayerischen Straßen durch linke Randalierer.

Heftige Kritik kommt seit Monaten indes nicht nur von linken Gruppen und der Opposition, sondern von mehr als 200 Organisationen und Einzelpersonen: von der Rechtsanwaltskammer genauso wie von Gewerkschaften und Umweltverbänden oder den Milchbauern. Die Gesetzesformulierungen eröffnen Polizei und Behörden enorme Spielräume. Sie dürfen künftig entscheiden, ob eine geplante Demonstration »einschüchternd wirkt«, ob Ordner als ungeeignet abgelehnt werden, ob »grundlegende soziale oder ethische Anschauungen« durch die Versammlung beeinträchtigt werden könnten. Unterfüttert sind die Auflagen mit schärferen Straf- und Bußgeldvorschriften.

Innenminister Herrmann beteuerte, die Gewerkschaften seien »nicht gemeint«. Dem will ver.di-Sekretärin Sabine Pustet, die die Mahnwache koordiniert, nicht trauen. »Es ist ein Gesetz, das schließlich für alle Bürger gilt.« Schon jetzt sei man bei Streiks vermehrt mit Polizeieinsätzen konfrontiert. »So etwas schüchtert ein«, artikuliert sie eine Sorge, die in Bayern viele teilen.

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