EU prüft Rechtmäßigkeit doppelter Grunderwerbsteuer

Bauherren-Schutzbund

Grunderwerbsteuer wird in Deutschland häufig auch auf Bauleistungen erhoben. Der Europäische Gerichtshof prüft diesen »nationalen Belastungscocktail«. Wird es eine Entscheidung zugunsten der Verbraucher geben?

Das ist übliche Praxis: Ein Bauherr erwirbt ein Grundstück und beauftragt zu einem späteren Zeitpunkt ein Unternehmen, auf diesem Grund und Boden eine Immobilie zu errichten. Oder er beabsichtigt, ein Grundstück zu erwerben, beauftragt bereits das Unternehmen und kauft die Immobilie danach. In diesen Fällen haben die Finanzämter regelmäßig Grunderwerbsteuer auf den Anschaffungspreis des Grundstücks und die Kosten für die Bauerrichtung berechnet.

Die Grunderwerbsteuer beträgt derzeit 3,5 Prozent. Die Grund- und Bodenkosten sind in der Regel deutlich geringer als die Kosten für die Herstellung des Gebäudes, so dass durch die Erhebung der Grunderwerbsteuer auch auf die Baukosten eine deutliche Mehrbelastung des Bauherrn eintritt.

In einer aktuellen Entscheidung hat das Niedersächsische Finanzgericht nunmehr Bedenken hinsichtlich dieser Verfahrensweise durch die Finanzbehörden erhoben und...


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