Stiftung Warentest: Bei Berufsunfähigkeitspolicen sind Top-Angebote möglich

Verbraucher

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Die Stiftung Warentest hat erstmals eigenständige Berufsunfähigkeitspolicen untersucht. In der Juli-Ausgabe ihrer Zeitschrift »Finanztest« wurde festgestellt, dass mit »Berufsunfähigkeitsschutz pur« sehr hohe Renten möglich sind. Dabei handelt es sich um Policen, die nicht mit anderen Versicherungen kombiniert sind. Abgesichert ist ausschließlich das Risiko der Berufsunfähigkeit.

»Finanztest« sieht den Vorteil von Einzelverträgen darin, dass die Höhe der vereinbarten Rente nicht an andere Vertragsbestandteile gebunden ist, sondern relativ frei gewählt werden kann – auch wenn manche Kombiverträge mit Risiko-Policen deutlich preisgünstiger sind. Von Kombinationen mit Kapital-Lebensversicherungen raten die meisten Experten ohnehin ab, weil der Berufsunfähigkeitsschutz nicht mit Altersvorsorge gekoppelt werden sollte.

Die Finanztester haben 59 Tarifangebote untersucht und dabei 16-mal das Prädikat »Sehr gut« erteilt. Bewertet wurden dabei Form und Inhalt der Anträge, die angebotenen Laufzeiten für 26 häufige Berufe – aber in erster Linie die Vertragsbedingungen. Denn ein Antragsteller sollte sicher sein, dass die ausgesuchte Gesellschaft im Ernstfall auch zahlt.

Zu den Kriterien für ein »Sehr gut« zählten unter anderem der Verzicht auf die abstrakte Verweisung und der Einschluss der so genannten Nachversicherungsgarantie. Das bedeutet, dass der Versicherer bei der abstrakten Verweisung in der Leistungsprüfung darauf verzichtet, seinen Kunden auf einen anderen Beruf zu verweisen. Durch die Nachversicherungsgarantie kann bei bestimmten Anlässen wie Hochzeit oder Gehaltserhöhung die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung heraufgesetzt werden.

Interessenten empfiehlt Warentest, unter den mit »Sehr gut« bewerteten Tarifen auszuwählen und sich mehrere Angebote berechnen zu lassen. Der Preis sollte erst ins Spiel kommen, wenn mehrere gleich gute Offerten vorliegen.

Dabei muss man den Unterschied zwischen Netto- und Bruttobeiträgen kennen, weil zahlreiche Gesellschaften ihren Kunden anbieten, kalkulierte Überschüsse mit den Tarifbeiträgen zu verrechnen. Daraus ergibt sich der niedrigere Nettopreis.

Überschüsse entstehen zum Beispiel, wenn weniger Versicherte berufsunfähig werden, als bei der Tarifkalkulation angenommen wurde. Maximal muss der Kunde den höheren Brutto- oder Tarifbeitrag zahlen – aber eben erst dann, wenn die Versicherungsgesellschaft die erwarteten Überschüsse nicht erreicht. Deshalb sollte man beim Preisvergleich auch die Bruttobeiträge beachten. Nach Darstellung von »Finanztest« kalkulieren Versicherer aber vorsichtig. Die von Stiftung Warentest ermittelten Preise gelten für dreißigjährige Muster-Diplom-Kaufleute und Bauingenieure beiderlei Geschlechts, die bis zum Alter von 65 eine Rente von 2000 Euro für den Berufsunfähigkeitsfall vereinbaren. Dabei schwankt der Netto-Jahresbeitrag unter den 16 Spitzenangeboten zwischen 916 Euro und 2443 Euro.

Übrigens: Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, ist gut beraten, sich ein Angebot mit möglichst langer Laufzeit heraus zu suchen. Das empfiehlt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). »Sinnvoll ist ein Abschluss bis zum regulären Rentenalter«, so GDV-Experte Stephan Gelhausen.

Geht das nicht, sollte der Vertrag so lange wie möglich laufen. Denn eine private Berufsunfähigkeitsrente wird in der Regel nur so lange gewährt, wie der Vertrag läuft. Zwar ist eine solche Police um so teurer, je länger sie läuft. Doch die Gefahr, berufsunfähig zu werden, ist in den Jahren unmittelbar vor der Altersrente besonders hoch. Die Anfälligkeit für bestimmte Krankheiten, die zur Berufsunfähigkeit führen können, steigt dann naturgemäß an. Deshalb sollte man auf keinen Fall die Vertragslaufzeit abkürzen, sondern möglichst einen lückenlosen Übergang zur Regelaltersrente anstreben.

Die Empfehlung gilt auch und gerade vor dem Hintergrund des Altersgrenzenanpassungsgesetzes. Wer von der Heraufsetzung des Rentenalters betroffen ist, sollte das bei Vertragsabschluss berücksichtigen. Das Rentenalter 67 gilt uneingeschränkt erst für alle Jahrgänge, die ab 1964 geboren sind. Für die Jahrgänge zwischen 1947 und 1963 wird die Altersgrenze ab 2012 monatsweise angehoben.

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