Verlängerung
Vertrag
Die Aufnahme in einen Dienstplan ist kein Beweis für die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Vielmehr müsse der Arbeitnehmer entweder eine schriftliche Verlängerung besitzen oder nachweisen, dass ihm die Verlänge...
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