Mieter wollen eine gerechte Verteilung

Betriebskosten

Im Hausflur befindet sich ein Heizkörper, der bei großer Kälte (Frostschutz) auch betrieben wird. Aber er hat keinen Heizkostenverteiler. Der Energieverbrauch wird mit den Verbrauchseinheiten der Mieter verrechnet. Müsste dieser Heizkörper nicht auch einen Heizkostenverteiler bekommen?
Thomas H., Bernsdorf

Der Wärmeverbrauch für Gemeinschaftsräume muss von allen Mietern gemeinsam bezahlt werden. Die Umlage (auf alle Mieter) erfolgt dadurch, dass die Gesamtkosten für den Wärmeverbrauch, dessen Kostenerfassung und –abrechnung, anhand der bei den Mietern festgestellten Verbrauchswerte verteilt werden. Da der Heizkörper im Flur keinen Heizkostenverteiler hat, erhöhen dessen Kosten für abgegebene Wärme den Preis je Einheit für die in den Wohnräumen befindlichen Heizkörper.

Doch das muss kein Nachteil sein. Würde der Heizkörper im Hausflur ebenfalls mit einem Heizkostenverteiler ausgestattet, so entstehen zusätzliche Miet-, Ablese- sow...


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