nd-aktuell.de / 18.11.2008 / Politik / Seite 5

Schwester Agnes hat Geldsorgen

Krankenkassen und Ärzte können sich nicht auf »delegierbare Leistungen« einigen

Velten Schäfer, Schwerin
Seit 2005 waren in Ostdeutschland 40 »Gemeindeschwestern« im Probeeinsatz. Das Projekt hat sich bewährt, ab 2009 sollen bundesweit Arztleistungen delegiert werden können. Bisher konnten sich Ärzte und Kassen aber nicht auf einen Abrechnungsmodus einigen.

Den Ausdruck »Gemeindeschwester« würde Neeltje van den Berg am liebsten wieder verschlucken, dabei hat sie ihn indirekt selbst in die Welt gesetzt: »Arzt-entlastende, Gemeinde-nahe, E-Health-gestützte Systemische Intervention« nannte die Uni Greifswald ihren 2005 gestarteten Modellversuch über Möglichkeiten, in medizinisch schwach versorgten Regionen die Hausärzte durch mobiles Personal zu entlasten, der Verständlichkeit halber AGnES. Wie die Gemeindeschwester aus der populären DDR-Fernsehserie.

Darunter konnten sich die Menschen in Ostdeutschland sofort etwas vorstellen, mehr jedenfalls als unter »Community Medicine Nursing«, wie das Prinzip auf Neudeutsch genannt wird. In der Ärzteschaft jedoch sorgte der Name eher für Widerstände. »Gemeindeschwestern« nach DDR-Muster, die eine eigene Struktur im Gesundheitswesen bilden, sind vielen Medizinern ein Dorn im Auge. Besonders im »Hartmann-Bund« gab es Bedenken gegen eine »Frau Dr. Krankenschwester«, die Kompetenzen und Finanzen der Ärzte beschneiden könnte.

Für die Patienten mag es gleichgültig sein, aber in einem gesundheits-systematischen Sinn ist die AGnES der Modellversuche deshalb nicht »Agnes«. AGnES ist bei dem jeweiligen Arzt oder Versorgungszentrum angestellt und arbeitet strikt nach deren Anweisungen. Sie wird auch nicht wie »Agnes« von der Gemeinde angestellt, sondern von ihrem Arzt. Und an dieser Stelle beginnen die Probleme. Etwa 20 Euro kostet ein durchschnittlicher AGnES-Hausbesuch in unterversorgten Gebieten, sagt van den Berg. Aber welche Leistungen würden von den Kassen auch getragen? Ab Januar soll nach dem neuen »Pflegeweiterentwicklungsgesetz« eine neue Regelung gelten, die bestimmte AGnES-Einsätze bundesweit ermöglichen würde. In zähen Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Krankenkassen wird derzeit darüber gestritten, welche »delegierbaren Leistungen« von den Kassen künftig anerkannt werden sollen. Diese könnten dann statt vom Arzt von einer entsprechend geschulten Praxismitarbeiterin geleistet werden. Man sei optimistisch, dass bis dahin eine Einigung erzielt werde, heißt es bei der KBV.

Laut van den Berg hätte bis Ende Oktober eine Lösung stehen sollen; die KBV will von diesem Termin nichts wissen. Inzwischen drängt die Zeit: »Ohne eine Abrechnungsmöglichkeit für AGnES-Leistungen wird es 2009 die Telegesundheitsschwester nicht mehr geben«, klagte gestern der Nordost-CDU-Politiker Harry Glawe.

In Ostdeutschland, wo seit 2005 insgesamt 40 AGnES-Kräfte in Modellversuchen tätig waren, ist das Projekt parteiübergreifend beliebt. In Sachsen-Anhalt läuft der Versuch mit derzeit acht Schwestern noch ein Jahr, in Brandenburg wurde für die drei AGnES-Schwestern gerade eine Übergangslösung gefunden, falls sich KBV und Kassen nicht einigen können. In Sachsen (fünf Schwestern) und Mecklenburg-Vorpommern (drei Schwestern) wäre es mit den mobilen Arzthelferinnen in diesem Fall dagegen ab Januar vorbei. Falls nicht Wege gefunden werden, den Versuch zu verlängern.