Anspruch auf Abfindung im öffentlichen Dienst?

Bundesarbeitsgericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Mitarbeiter im öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer haben bei Kündigungen wegen Personalabbaus Anspruch auf eine Abfindung. Sie beträgt ein Viertel des letzten Monatsgehaltes für jedes volle Arbeitsjahr, legte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt kürzlich in einem Urteil fest. (Az: 6 AZR 738/07)

Das Gericht gab damit einer medizinisch-technischen Assistentin recht, die bei einer Forschungsgemeinschaft angestellt war.

Ihre Forschungsgruppe war nach dem Auslaufen von Drittmitteln aufgelöst worden. Daraufhin hatte sie eine Abfindung nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung verlangt. Nachdem sie in den Vorinstanzen gescheitert war, konnte sie sich in der Revision durchsetzen.

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