Pendeln für die Konjunktur

Karlsruhe setzt alte Regelung zur Pauschale wieder in Kraft / Bundesregierung will zahlen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschaffung der Pendlerpauschale bis 20 Kilometer für grundgesetzwidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wird weiter Spielraum für eine verfassungskonforme Regelung eingeräumt. Die Bundesregierung will die nach alter Regelung fälligen Rückzahlungen gleichwohl leisten und verkauft dies bereits als Beitrag zur Krisenbekämpfung.

Der Zweite Senat entschied in seinem gestern in Karlsruhe verkündeten Urteil, dass die 2006 von der Großen Koalition aus CDU, CSU und SPD beschlossenen Neuregelungen »mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung« ungültig sind. Der Gesetzgeber wird ohne eine Frist verpflichtet, rückwirkend zum 1. Januar 2007 »die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der Rechtslage zu beseitigen«. Bis dahin sei die Pauschale vorläufig – ohne die Beschränkung auf Entfernungen erst ab dem 21. Kilometer – anzuwenden.

Die Bundesregierung kündigte in Abkehr von früheren gegenteiligen Drohungen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) an, sie werde »angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Maßnahmen ergreifen, um die mit der Umsetzung des heutigen Urteils einhergehenden Steuerausfälle von insgesamt rund 7,5 Milliarden. Euro für die Jahre 2007-2009 an anderer Stelle einzusparen«. Jetzt gelte es, »Klarheit für die Bü...


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