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18 Euro mehr für Miete

Senat hebt Richtwert bei Hartz IV um 5 Prozent

  • Klaus Joachim Herrmann
  • Lesedauer: 2 Min.

»Sehr, sehr froh« präsentierte Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (LINKE) gestern das rot-rote Verhandlungsergebnis zur »Ausführungsvorschrift« (AV) Wohnen für Hartz IV- oder Sozialhilfe-Empfangende. Nach der Entscheidung des Senates werden die Richtwerte für Einpersonen-Haushalte erhöht und ein Moratorium bei Betriebskosten eingeführt.

Wie die Senatorin nach der Senatssitzung erläuterte, werde der Mietrichtwert für Einpersonen-Haushalte um fünf Prozent von derzeit 360 Euro auf 378 Euro Bruttowarmmiete heraufgesetzt. Ein Grund sei, dass Mieten für kleine Wohnungen gestiegen seien.

Gescheitert ist allerdings eine Regelung, für die die Senatorin lange gestritten hatte. So soll es die Berliner Regelung, nach der die Kosten der Unterkunft erst nach Ablauf eines Jahres überprüft wurden, künftig nicht mehr geben. Hier setzt sich die bundeseinheitliche Halbjahresfrist durch. »Entscheidend ist, was Recht ist, nicht immer das, was vernünftig ist«, kommentierte Heidi Knake-Werner.

Die Senatorin wiederholte erneut ihre Auffassung, dass ein nicht geringer Teil der Betroffenen innerhalb eines Jahres wieder in Arbeit komme. Die Menschen sollten besser erst einmal Arbeit und nicht gleich eine neue Wohnung suchen müssen. Doch die Rechtslage gestatte nur ein halbes Jahr, die Verhandlungen mit dem Bund hätten sich als »aussichtslos« erwiesen.

Der Senat verständigte sich weiterhin darauf, die Richtwerte einschließlich des Betriebskostenanteils Mitte des Jahres 2009 nochmals anhand der aktuellen Preisentwicklung zu überprüfen. Grundlage dafür würden die Daten des dann neu vorliegenden Mietspiegels über den gesamten Wohnungsbestand und die Entwicklung der Betriebskosten sein. Sollte es zu »signifikanten Mietsteigerungen« kommen, werde eine Anpassung vorgenommen. Bis zur Überprüfung der Betriebskosten soll es keine Umzüge allein wegen ihres Anstiegs geben.

Nicht gelten lassen wollte die Senatorin, dass die LINKE ihre Ziele nicht erreicht habe. Sie sprach von einem »Erfolg«, weil sich für fast 60 Prozent der Betroffenen die Lage verbessere. Dies sei zudem kein Schluss, sondern ein erster Schritt. In Berlin leben rund 605 000 Personen in 331 000 Bedarfsgemeinschaften. 59,4 Prozent davon sind alleinstehend (Einpersonen-Haushalte) – das sind fast 197 000 Personen. 17,9 Prozent leben in Zweipersonen-Haushalten.

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