Urlaubsanspruch erlischt nicht

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Ein Arbeitnehmer verliert durch eine längere Krankheit nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in einem Urteil klar. Das Gericht wandte sich damit gegen die deutsche Rechts-praxis, nach der Urlaubsansprüche in der Regel nur bis zum 31. März ins nächste Jahr mitgenommen werden können. Ist der Betreffende dann immer noch krank, erlöschen sie. Habe der Arbeitnehmer keine Möglichkeit, seinen Urlaub zu nehmen, blieben die Ansprüche bestehen, unterstrichen dagegen die Richter. Dies gelte auch dann, wenn der Betreffende wegen gesundheitlicher Probleme das ganze Jahr lang nicht gearbeitet habe. Die Urlaubsansprüche hingen nicht von der tatsächlichen Arbeitsleistung ab. (Az: C 350/06 und C 520/06). epd

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