nd-aktuell.de / 23.01.2009 / Politik / Seite 4

Ermittler an der kurzen Telefonleitung

Sächsischer Justiz-Staatssekretärin wird unrechtmäßiger Eingriff in Verfahren vorgeworfen

Hendrik Lasch, Dresden
Die Staatssekretärin im sächsischen Justizministerium soll wegen eines Ermittlungsverfahrens Staatsanwälte angerufen haben. Kein Skandal, sagt der Minister. Doch selbst Vertreter der Regierungskoalition sorgen sich um die Unabhängigkeit der Justiz.

Beziehungen sind etwas wert. Gute Beziehungen hatte ein angetrunkener Autofahrer in Radeberg, der im November 2004 von Polizisten ertappt wurde. Er zog einen vermeintlichen Verteidiger heran, der sich später als Referatsleiter aus dem Innenministerium entpuppte. Dessen Einschreiten verhinderte, dass der ertappte Autolenker als fahruntüchtig überführt werden konnte. Also leitete ein Staatsanwalt später ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Strafvereitelung ein. Daraufhin soll der Innen-Staatssekretär seine Kollegin im Justizressort ans Telefon geholt haben, die wiederum zweimal den Vorgesetzten des Staatsanwaltes anrief. Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt.

Die Episode von vor vier Jahren beschäftigt seit geraumer Zeit die Landespolitik, gestern auch den Landtag. Die Debatte dreht sich dabei um die Justiz-Staatssekretärin Gabriele Hauser, die wegen ihrer Verfügungsgewalt über Versetzung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten als mächtig gilt und den bezeichnenden Spitznamen »Königskobra« trägt, aber auch um die Unabhängigkeit der Justiz im Freistaat.

Das freilich ist in Sachsen ein heikles Thema. Mehrfach gerieten Ermittlungsbehörden in den Verdacht übergroßer Nähe zur Politik. Bei den ins Leere gelaufenen Ermittlungen zum Paunsdorf-Center, wo es um Verbindungen zwischen Alt-Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) und einem Unternehmer ging, warfen ihnen Oppositionsvertreter Strafvereitelung im Amt vor. Auffällig war, wie im Fall des Sachsen-Sumpfes die Staatsanwaltschaft die vorab verbreitete These der CDU bestätigte, es handle sich um »heiße Luft«. Registriert wurde zudem, dass ein Strafbefehl gegen SPD-Minister Thomas Jurk, der sich bei einer Dienstfahrt zu Unrecht einer Polizeikelle bedient hatte, am Tag vor einem SPD-Parteitag bekannt wurde, Ermittlungen gegen das CDU-Bundestagsmitglied Manfred Kolbe, der beim Tanken nicht bezahlt hatte, aber eingestellt wurden. Der Fall Hauser ist nach Ansicht des FDP-Politikers Jürgen Martens denn auch »nicht der erste Fall, wo der Eindruck entsteht, die Staatsregierung nehme bewusst Einfluss auf Einleitung, Durchführung und Ergebnis von Ermittlungsverfahren«.

Während es bei den meisten Fällen indes nur ein ungutes Gefühl und Auffälligkeiten gibt, stehen die Telefonate Hausers nicht in Zweifel. Dass durch den Vorgang ein schlechtes Licht auf die Unabhängigkeit der Justiz geworfen wird, räumen selbst Koalitionsvertreter ein – wenn auch im Fall der CDU nur indirekt. Es dürfe »nicht zur Vermischung von privaten Interessen handelnder Personen kommen«, warnt deren Rechtspolitiker Marko Schiemann: »Das wäre in jedem Fall verfassungswidrig und strafbar.« Deutlicher wurde SPD-Kollege Enrico Bräuning, der auf den im Koalitionsvertrag fixierten Dienstweg verwies: Die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften laufe »nur über den Generalstaatsanwalt«. Es dürfe also »nicht sein, dass Telefonate aus dem Ministerium direkt mit den Staatsanwaltschaften« geführt würden.

Dass der Dienstweg nicht eingehalten wurde, räumt Justizminister Geert Mackenroth (CDU) auch ein, mehr nicht: Es gebe »nicht den geringsten Zweifel« an der Unabhängigkeit der Justiz, und der Fall Hauser tauge »nicht zur Skandalisierung«. Wo Einsicht fehle, könne es keine Besserung geben, erwidert der grüne Abgeordnete Johannes Lichdi, der die »eingeübten Grundstrukturen schwarzer Machtausübung« kritisiert. Wenn der Minister auf Anfrage erkläre, er pflege einen »dialogorientierten Führungsstil«, heiße dies nichts anderes, als dass Weisungen »subtil und hinterhältig« in Prüfaufträgen versteckt würden. Generell habe der Minister »keinen Führungsanspruch gegenüber der dritten Gewalt«, betonte Klaus Bartl (LINKE). In der DDR sei das ungute Praxis gewesen, sagte er unter Verweis auf seine eigene Biografie. Es sei »Dummheit oder Ignoranz«, wenn ein Minister nun wieder meine, die Justiz führen zu dürfen.

Kritik hatten angesichts des Falls Hauser auch Richterverbände angemeldet und unter Verweis darauf mehr Selbstverwaltung gefordert. Die hält neben der Opposition auch die SPD für geboten. Es sei zu fragen, ob es noch zeitgemäß sei, dass die Regierung über die Beförderung von Richtern entscheide, so Bräuning. Bartl freilich merkt an, dass kürzlich in der Debatte um ein neues Richtergesetz alle diesbezüglichen Vorschläge der Opposition durchfielen.