In der Sonne geschlafen

Versicherungen im allgemeinen und die Unfallversicherung im besonderen sind bekanntlich nicht allzu eilfertig, einen Schaden zu regulieren. Nicht selten müssen zur Klärung des Sachverhalts erst die Gerichte bemüht werden – mitunter durch alle Instanzen. So auch in folgendem Fall.

Nach dem Urlaub meldete sich eine Frau bei ihrer Unfallversicherung und berichtete von einem kuriosen Unfall.

Sie sei am Hotelstrand unter einem Sonnenschirm eingeschlafen. Während sie schlief, wanderte die Sonne weiter, so dass sie schließlich mit dem Kopf in der Sonne lag. Sonne und Hitze hätten ihren Kreislauf strapaziert. Deshalb sei ihr nach dem Aufwachen und Aufstehen plötzlich so schwindelig geworden, dass sie zusammensackte und mit dem Kopf auf dem Betonrand einer Blu...


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