Bundesgericht: Beamte sind »amtsangemessen« zu beschäftigen

Rechtsprechung

Das Land Berlin ist erneut vor einem obersten Gericht bei einer Klage um die Versetzung eines Mitarbeiters in den umstrittenen Stellenpool unterlegen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt urteilte, eine Erzieherin dürfe nicht nur wegen ihres Alters von mehr als 40 Jahren in den Stellenpool versetzt werden. Das sei eine unzulässige Diskriminierung. (Az: 8 AZR 906/07)

Durch die Altersregelung zu Unrecht benachteiligte Beschäftigte hätten einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, entschied das höchste deutsche Arbeitsgericht.

Der klagenden Erzieherin dürfte so ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zustehen. Das Landesarbeitsgericht hatte in...


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