Zu spät

Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist überfällig. Insofern ist das Ergebnis der gestrigen Spitzenrunde im Bundesinnenministerium ziemlich dürftig. Eine Arbeitsgruppe soll mit »Vorarbeiten« für ein solches Gesetz beginnen. Wolfgang Schäuble warnt vor Schnellschüssen, die Materie sei zu »kompliziert« für eine Beschlussfassung bis zur Bundestagswahl. Das klingt nach interessiertem Fachpolitiker. Dabei sind die wenigen Monate bis zur Bundestagswahl ein Ergebnis auch seiner Blockadehaltung. Mal wieder hat sich Aussitzen gelohnt.

Schäubles Ja zu einem eigenständigen Gesetz kommt zu spät. Der Innenminister versucht das zu vertuschen, wenn er sagt, die neue Bundesregierung könne auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zurückgreifen. – Sie kann, muss aber nicht. Es ist das Schicksal vieler Gesetzentwürfe, in Schubladen zu vergammeln. Insofern ist die ungeteilte Zufriedenheit von Gewerkschaften und Bundesdatenschutzbeauftragtem merkwürdig. Allerdings bleibt ihnen auch nicht viel übrig: In Wahlkampfzeiten ist kaum zu erwarten, dass ein so lange umstrittenes Projekt noch verabschiedet wird. Deshalb versuchen sie, Schäuble zu umarmen und auf seine Zusage festzunageln. Der nächste Kampf steht bevor: Fasst das Gesetz nur die bisherigen Vorgaben zusammen oder geht es darüber hinaus? Letzteres wäre nötig. Schäuble sprach allerdings am Montag lieber von »verständlicheren« Regeln statt von »strengeren«.
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