Menschenunwürdig

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 1 Min.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm wirft ein bezeichnendes Licht auf die Zustände in deutschen Gefängnissen. Die Richter sprachen jetzt einem Ex-Häftling Schadenersatz zu, weil sich der junge Mann eine neun Quadratmeter große Zelle mit einem Mitgefangenen teilen musste – und das über mehrere Monate. Somit standen dem Häftling nicht einmal fünf Quadratmeter zur Verfügung. Zum Vergleich: Ein Zwinger für größere Hunde muss eine Mindestgröße von zehn Quadratmetern aufweisen.

Sicher, ein Gefängnisaufenthalt ist kein Erholungsurlaub, aber die Haftbedingungen sollten eine Resozialisierung nicht unmöglich machen. Immer wieder kommt es in überfüllten Gefängnissen zu gewalttätigen Übergriffen. Die klaustrophobische Enge steigert die Aggression der Insassen. Vorfälle wie in der JVA Siegburg, wo Häftlinge einen Mitgefangenen stundenlang folterten und dann zum Selbstmord zwangen, sind trauriger Beleg für die inhumanen Zustände. Mittlerweile musste auch Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) einräumen, dass die Haftbedingungen teilweise menschenunwürdig seien. Doch der Landesregierung fehlt das Geld, die Justizvollzuganstalten umzubauen. Strafgefangene haben nun mal keine Lobby.

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