Reiseveranstalter IPM ist pleite – was ist bei einer Insolvenz zu tun?

Verbraucherzentrale

Nachdem der Reiseveranstalter IPM aus Kirchheim Insolvenz anmelden musste, bangt so mancher jetzt um bezahlte Reiseleistungen. Nach Auskunft des Insolvenzversicherers Zürich Versicherung AG organisiert er derzeit die Rückreise Betroffener und zahlt für bevorstehende Reisen den Reisepreis zurück.

Der Insolvenzantrag des Reiseveranstalter IPM aus Kirchheim bei München zieht Kreise bis in das Land Brandenburg hinein: Eine Cottbuserin suchte Rat bei der Verbraucherzentrale, weil ihre Eltern den bei IPM gebuchten und bezahlten Urlaub in der Türkei verbringen. Der Hotelier forderte nun die Hotelkosten von ihnen, da diese offensichtlich vom nun insolventen Reiseveranstalter nicht bezahlt worden sind.

»Geht ein Reiseveranstalter pleite, tritt der Insolvenzversicherer für den bereits gezahlten Reisepreis, ausgefallene Leistungen und gegebenenfalls notwendige Aufwendungen für eine bereits gebuchte Rückreise ein«, so Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Alternativ könne der Versicherer die Rückreise auch selbst organisieren. Deshalb ist es wichtig, dass sich Kunden vor einer Anzahlung den so genannten Sicherungsschein geben lassen, der als Nachweis für die Insolvenzabsich...


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