Mieter besser informieren

Heizkostenverordnung

Einige Fragen zur neuen Heizkostenverordnung: Mieter sollen durch regelmäßige Information über ihren Heizenergieverbrauch in die Lage versetzt werden, sparsamer mit Energie umzugehen. Wenn aber Vermieter nicht bereit sind, diese Informationen zu geben? Das Abrechnungssystem 70 Prozent Verbrauchskosten und 30 Prozent Grundkosten ist ungerecht, weil es sparsame Verbraucher benachteiligt. Können Vermieter bestimmen, dass die Abrechnung zu 100 Prozent nach dem Verbrauch erfolgt?
Horst M., Eisenach

In der neuen Heizkostenverordnung heißt es unter § 6: Das Ergebnis der Ablesung soll dem Nutzer (gemeint ist hier der Mieter) in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Eine gesonderte Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn das Ableseergebnis über einen längeren Zeitraum in den Messg...


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