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Für Sportschützen nur Sportwaffen
Neue Regeln wären angebracht, findet CDU-Innenminister Schönbohm
Für Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) können Änderungen im Waffenrecht »an der einen oder anderen Stelle durchaus angebracht sein«. Brandenburg sei allerdings 2008 mit einem diesbezüglichen Vorstoß gescheitert.
Die Ansammlung größerer Waffenbestände in Privathand »scheinen in der Tat nicht in jedem Fall mehr vom tatsächlichen Bedürfnis gedeckt zu sein«, mutmaßt Schönbohm. Schließlich laute die ursprüngliche Intention des Bundesgesetzgebers: »so wenig Waffen wie möglich unter das Volk«.
Brandenburg und Thüringen hätten 2008 im Bundesrat gefordert, den Erwerb von Waffen durch organisierte Sportschützen nur für die jeweiligen Disziplinen zuzulassen. ...
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